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  4. VGP-054 freiwillig gesetzlich versichert für Selbstständige
Es gibt tolle Neuigkeiten für Selbstständige, die
freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert
sind. Bisher galt die Mindestbemessungsgrundlage
von 2.283,75 Euro. D.h. der Beitrag zur GKV wurde - egal ob Du
weniger als die Mindestbemessungsgrundlage verdient hast - von
diesem Betrag berechnet. Das waren, je nach Krankenkasse, gut und
gerne 400 Euro oder mehr. Selbst, wenn Dein
Einkommen bei nur 500, 1.000 oder 1.500 Euro lag. Neu ab 2019
Die Mindestbemessung wird gesenkt. Und zwar um
mehr als die Hälfte auf 1.038,33 Euro. Das
bedeutet, gerade für Kleinunternehmer und Existenzgründer, die bis
zu dieser Grenze verdienen, dass der Krankenkassenbeitrag
ab 2019 nur noch bei ca. 160 Euro liegt.
Die obligatorische Pflegepflichtversicherung wird um 0,5%
angehoben. Kinderlose über 23 Jahre zahlen jetzt 3,3%, alle anderen
3,05% auf ihr Einkommen. Unterm Strich kommst Du als
Selbstständiger mit geringem Verdienst also immer noch unter 200
Euro pro Monat weg. Wie setzt sich der Beitragssatz der
gesetzlichen Krankenversicherung zusammen? Der Beitragssatz liegt
einheitlich bei 14%. Mit Anspruch auf ein Krankengeld sind es
14,6%. Hinzu kommt der Zusatzbeitrag, der von Kasse zu Kasse
variiert. Im Durchschnitt liegt dieser bei 1%. Für die
Pflegepflichtversicherung sind zudem 3,05% (Kinderlose über 23:
3,3%) zu zahlen. 

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