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  4. VGP-210 Sonderkündigung Kfz-Versicherung
Ordentliche Kündigungsfrist verpasst?

Häufig besteht die Möglichkeit die Kfz-Versicherung auch nach der
ordentlichen Kündigungsfrist zu kündigen, um diese doch noch zu
wechseln.

Gerade dann, wenn die Prämie erhöht wurde, kann man eine
Sonderkündigung der Kfz-Versicherung aussprechen. Voraussetzung
ist jedoch, dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes nicht
entsprechend geändert hat.

Dies ist im §40 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geregelt:

[…] der Versicherungsnehmer [kann] den Vertrag innerhalb eines
Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers mit sofortiger
Wirkung, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der
Erhöhung, kündigen.

Wichtig - weil es auf sehr sehr vielen Webseiten falsch
geschrieben steht:

Ein Monat! Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat! Nicht vier
Wochen; 28, 29, 30 oder 31 Tage….Nein, genau einen Monat!
Innerhalb dieser Frist muss die Kündigung dem Versicherer
vorliegen, um wirksam sein zu können.

In der Episode sprechen wir aber auch über weitere
Sonderkündigungen der Kfz-Versicherung.

So z.B. darüber, dass man nach einem Schadensfall eine
Sonderkündigungsrecht hat und wie es mit der Kündigung bei dem
Verkauf des Kfz aussieht.

 

Wir bedanken uns bei dem Sponsor der heutigen Episode:

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Patrick und Bastian nutzen die Dienstleistung bereits selbst seit
Jahren und möchten den Service nicht mehr missen.

 

 

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„VGP-210 Sonderkündigung Kfz-Versicherung“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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