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  4. VGP-232 E-Scooter - kein Versicherungsschutz trotz Versicherungskennzeichen
Fatale Versicherungslücke bei E-Scootern.

Kein Versicherungsschutz - trotz Versicherungskennzeichen!

 Für E-Scooter und E-Roller gilt, wie für andere Elektro-
und Kraftfahrzeuge auch, eine Versicherungspflicht. Diese wird
durch das Versicherungskennzeichen, dass an dem Gefährt
angebracht sein muss, nachgewiesen.

Was vielen jedoch nicht bekannt ist, ist, dass es für solche
Elektrokleinstfahrzeuge eine Ausnahme im Gesetz gibt, die
Geschädigte u. U. auf den Kosten sitzen lässt.

Verursacht der E-Scooter nämlich einen Schaden, kommt dafür nicht
automatisch die Haftpflichtversicherung auf.

Der Hintergrund ist folgender: Für Elektrokleinstfahrzeuge (bis
zu einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h - vgl. § 8 Nr. 1 StVG)
gibt es keine "verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung" (§ 7
StVG).

Wenn der Verursacher des Schadens also nicht ausfindig gemacht
werden kann, muss die Versicherung des E-Scooters auch nicht
zahlen. Hier gilt nämlich, dass die Nachweispflicht beim
Geschädigten liegt.

 

Kippt also z.B. ein E-Roller auf Dein Auto oder stolperst Du über
einen im Weg liegenden E-Scooter, musst Du der verursachenden
Person das Verschulden nachweisen. Ist Dir dies nicht möglich,
hast Du keinerlei Anspruch auf einen Schadensersatz.

 

Aktuell gibt es nur einen Versicherer, der Schäden durch
umfallende E-Roller mitversichert. Wir hoffen, dass die anderen
hier nachziehen.

 

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