Alkohol - Verbot in der Auslandsreisekrankenversicherung

Alkohol - Verbot in der Auslandsreisekrankenversicherung

Diese Klausel ist unwirksam
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Ausgezeichnet mit dem Bildungspreis der Deutschen Versicherungswirtschaft

Beschreibung

vor 3 Jahren

Alkoholmissbrauch im Urlaub?


Sommer, Sonne, Urlaub - da geht man auch gerne einmal am
Urlaubsort feiern und trinkt vielleicht auch mal einen über den
Durst.


Bis vor kurzen hätte einem das u. U. den Versicherungsschutz in
der Auslandsreisekrankenversicherung kosten können, wenn der
Versicherer seine Klausel in den Bedingungen eng ausgelegt hätte.


Das erkannte der Bund der Versicherten und bemängelte diese
Klauseln - mit Erfolg!


In dieser Episode rufen wir natürlich zum maßvollen Trinken auf,
wünschen Euch aber ebenso einen schönen Urlaub und viele
Sonnenstunden!


 


Und vergesst nicht: Immer schön VOR dem Urlaub checken, ob Ihr
eine Auslandsreisekrankenversicherung habt.


 


 


 


Link zum Artikel des Bund der Versicherten:
https://www.bundderversicherten.de/presse-und-oeffentlichkeitsarbeit/pressemitteilungen/unwirksame-klauseln-in-der-auslandsreisekrankenversicherung


 


 


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