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  4. Selbstbeteiligung in der Privaten Krankenversicherung (PKV)
Die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung in der Privaten
Krankenversicherung (PKV) senkt den Beitrag.

Man kennt das z. B. von der Kfz-Versicherung: Hat man hier eine
Selbstbeteiligung in der Kaskoversicherung, bekommt man diese von
der Erstattung abgezogen.

Anders als in der Kfz-Versicherung wird man aber in der PKV nicht
gestuft. Ob man Rechnungen einreicht oder nicht, hat nichts mit
dem Beitrag im folgenden Jahr zu tun!

Wie sinnvoll ist es jetzt aber, eine hohe Selbstbeteiligung bei
seiner Krankenversicherung zu wählen? Was hat das mit dem
"subjektiven Krankheitsempfinden" zu tun? Und wie verhält es
sich, wenn doch der Arbeitgeber eigentlich die Hälfte der
Beiträge übernimmt, mit diesem Teil der Selbstbeteiligung?

Wir sprechen in dieser Episode genau darüber.

 

 

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„Selbstbeteiligung in der Privaten Krankenversicherung (PKV)“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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