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Beschreibung
vor 5 Jahren
Die lang andauernden Corona-Beschränkungen haben mit 19. Mai ein
Ende, oder zumindest gibt es in vielen Bereichen weitreichende
Lockerungen. Von der Hotellerie und Gastronomie über Freizeit-
und Kultureinrichtungen bis hin zu Fitnessstudios. Allerdings
kommen die Öffnungen nicht ohne entsprechende Regelungen. Was
gilt es genau zu beachten? Wo kommen die 3G-Regeln zum Einsatz?
Sind Reisen wieder uneingeschränkt möglich? DORDA-Partner und
Verfassungsjurist Bernhard Müller liefert Antworten auf diese
vieldiskutierten Fragen.
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