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Ab dem 2. Juli 2023 müssen Unternehmen mit mehr als 249
Mitarbeitern die Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes
erfüllen, also Meldesysteme für Fehlverhalten in Unternehmen
etablieren und den Schutz von Hinweisgebern ("Whistleblower")
sicherstellen. Ab dem 17. Dezember sind auch schon Unternehmen ab
50 Mitarbeitern von dem Gesetz betroffen. Was Unternehmen jetzt
beachten müssen, erfahren Sie in der neuen Folge unseres
IHK-Podcasts "Recht und Steuern".
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„"Recht und Steuern" - Folge 23: Hinweisgeberschutzgesetz“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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