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Beschreibung
vor 3 Jahren
Viele Schulungsanbieter stellen Betriebsratsmitgliedern
anlässlich einer Betriebsratsschulung zahlreiche
Beilagen zur Verfügung. Tablets,
Kommentare (v.a. Fitting) und sogar Gutscheine für eine
kostenfreie Rechtsberatung gehören mittlerweile
zum Standardrepertoire. Doch sind solche Schulungsbeilagen
zulässig und ist der Arbeitgeber zur Kostenübernahme
verpflichtet? Darum geht es in dieser Episode.
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