Neue IT-Systeme potenziell eine Betriebsänderung - abwegiger Gedanke? Keineswegs!
Die IT-Mitbestimmung sollte ganzheitlich verstanden werden -
IT-Systeme können auch eine Betriebsänderung sein
13 Minuten
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Beschreibung
vor 3 Jahren
Wenn der Arbeitgeber neue IT-Systeme einführen, denken
Betriebsräte häufig reflexartig an die Mitbestimmung nach
§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG. Dabei können sich die
Arbeitsbedingungen und Arbeitsprozesse für die Beschäftigten
stark verändern. So könnte die Einführung von IT-Systemen sogar
eine Betriebsänderung darstellen - darum geht es
in dieser Folge.
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