Keine Mitbestimmung des Betriebsrats bei ChatGPT? Neue Entscheidung des Arbeitsgerichts Hamburg
vor 2 Jahren
Das Arbeitsgericht Hamburg hat Mitbestimmungsrechte bei ChatGPT
jüngst verneint - ist die Entscheidung repräsentativ?
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Beschreibung
vor 2 Jahren
Unterliegt die Nutzung von ChatGPT der
Mitbestimmung des Betriebsrats? Dies könnte
angesichts der jüngsten Entscheidung des Arbeitsgerichts
Hamburg zweifelhaft sein. In dieser Folge zeige ich Dir
auf, weshalb diese Entscheidung für die Beurteilung der
Mitbestimmung des Betriebsrats bei ChatGPT gerade nicht
repräsentativ ist.
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