Schlechtere Leistungen für Arbeitnehmer? Vorsicht bei Betriebsvereinbarungsoffenheit von Ansprüchen!

Schlechtere Leistungen für Arbeitnehmer? Vorsicht bei Betriebsvereinbarungsoffenheit von Ansprüchen!

Betriebsräte sollten aufpassen, nicht aus Versehen günstige Leistungen für Arbeitnehmer zu überschreiben
16 Minuten
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Die ganze Welt des Arbeits- und Betriebsverfassungsrechts für Betriebsräte

Beschreibung

vor 2 Monaten

Das Bundesarbeitsgericht geht ziemlich schnell
von der Betriebsvereinbarungsoffenheit von
vertraglichen Regelungen aus. Weshalb der
Betriebsrat deshalb höllisch aufpassen sollte,
wenn er Leistungen für Arbeitnehmer neu regelt, erkläre ich Dir
in dieser Folge.

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