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Bis Ende September sollten die Heilmittelverbände und der
GKV-Spitzenverband die Rahmenbedingungen für die Blanko-Verordnung
festlegen. Die Frist ist – wie so viele zuvor – verstrichen. Laut
Gesetz würde jetzt die Schiedsstelle übernehmen und bis Jahresende
per Schiedsspruch entscheiden. Aber nun hat – so hört man – der
GKV-Spitzenverband bei der Schiedsstelle angefragt, ob sie ihre
Entscheidung nicht um ein Jahr nach hinten verschieben könnte. Muss
man sich also gar nicht an Gesetze und die darin festgelegten
Fristen halten? Wann ist ein Schiedsverfahren abgeschlossen? Und
liegt es am gesetzlichen Rahmen oder den Verhandlungspartnern, dass
sich GKV-Spitzenverband und Heilmittelverbände in so vielen Punkten
nicht einig werden? Anlicken – anhören! Gastgeber: up-Herausgeber
Ralf Buchner Gäste: Rechtsanwalt und Notar a. D. Franz O. Schneider
(vertritt die Ergotherapeuten in ihrem Verfahren gegen die
Schiedsstelle) Heiko Schneider (Physiotherapeut, bekannt durch
seine Protestaktion auf dem Rad 2018) Volker Brünger
(Geschäftsführer der TAL gGmbH)
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„GKV-Spitzenverband: Nicht ans Gesetz gebunden?“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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