Gefährdungsbeurteilung

Gefährdungsbeurteilung

Vorsicht ist besser als Nachsicht
27 Minuten

Beschreibung

vor 1 Jahr
Alle Inhaberinnen von Physiotherapie-, Ergotherapie-, Logopädie-
und Podologiepraxen sind nach dem Arbeitsschutzgesetz dazu
verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Das ist
gar nicht so wild, meint buchner Justiziarin Laura Albrecht.
up-Herausgeber Ralf Buchner hat mit ihr darüber gesprochen.

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