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Beschreibung
vor 2 Jahren
Alle Inhaberinnen von Physiotherapie-, Ergotherapie-, Logopädie-
und Podologiepraxen sind nach dem Arbeitsschutzgesetz dazu
verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Das ist
gar nicht so wild, meint buchner Justiziarin Laura Albrecht.
up-Herausgeber Ralf Buchner hat mit ihr darüber gesprochen.
und Podologiepraxen sind nach dem Arbeitsschutzgesetz dazu
verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Das ist
gar nicht so wild, meint buchner Justiziarin Laura Albrecht.
up-Herausgeber Ralf Buchner hat mit ihr darüber gesprochen.
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