Interview aus dem Gefängnis Archiv
25 Episoden
15 Minuten
Erneut telefoniert Duri Bonin mit Gregor Münch. Der Grund liegt im ersten Corona-Fall in einem Gefängnis im Kanton Zürich. Die beiden Strafverteidiger diskutieren, was dies für die Arbeit der Strafverfolger, die Verteidigung sowie die Inhaftierten bedeutet.
25 Minuten
Rechtsanwalt Gregor Münch ist Duri Bonin telefonisch zugeschaltet. Ausgehend von Überlegungen zur digitalen Anwaltskanzlei kommen sie auf die massiven Änderungen im Justizalltag zu sprechen, welche die Corona-Pandemie erzwingt.
32 Minuten
Das Betreibungsamt hat einer Klientin von Sandra und Duri Bonin das Konto gesperrt und mit einer Strafanzeige gedroht.
24 Minuten
Die Strafverteidiger Gregor Münch und Duri Bonin unterhalten sich über die vom Bundesrat vorgeschlagenen Einschränkungen der Teilnahmerechte in Strafverfahren (Entwurf Art. 147a StPO).
16 Minuten
Erneut treffen sich Thierry Urwyler und Duri Bonin zum Gespräch. Sie widmen sich den beiden brisanten Fragen: - Wie ist die Verteidigung bei Begutachtungen zu führen? - Wie würden sie sich als beschuldigte Person bei der Begutachtung verhalten?
52 Minuten
Nachdem Thierry Urwyler Ende Dezember im Podcast 'Auf dem Weg zur Anwältin' in der Folge 'Wie schreibt man eine Dissertation' bereits spannende Einblicke in seine Arbeitsweise gewährt hat, ist er ein zweites Mal bei Duri Bonin zu Gast. Die Beiden unterhalten sich über die Gutachtertätigkeit in Strafverfahren.
9 Minuten
Die amerikanischen Internetdienste (Facebook, Gmail, Youtube, etc.) sind verpflichtet, illegale Inhalte zu melden. Um diese aufzuspüren, werden immer raffiniertere Suchalgorithmen verwendet.
6 Minuten
Das Gespräch mit Ernst Hofer war während zweier Wochen zu hören, worauf dieser gebeten hat, dieses wieder vom Netz zu nehmen. In dem nun vorliegenden Podcast unterhalten sich Sandra und Duri Bonin darüber, wie bedauerlich es ist, dass sich Betroffene zur Sache nicht öffentlich äussern mögen, obwohl sie viel und vor allem Interessantes zu sagen hätten.
8 Minuten
Ich bin Edi das erste Mal begegnet, als er keine 13 Jahre alt war. Er war von unbändigem Willen, riss stetig Zuhause aus und war während Monaten nicht aufzufinden. Auf seinen Kurvengängen kam es immer wieder zu Delikten. Das vordringliche Ziel der Jugendanwaltschaft war, ihn soweit zu beruhigen und stabilisieren, dass er an einem Ort blieb und eine Lehre absolvieren konnte. Die jugendstrafrechtliche Massnahme dauerte bis zu seinem 22. Lebensjahr an.
17 Minuten
Edi war während seiner Adoleszenz ein Intensivtäter. Wir unterhalten uns darüber, wie er diese Zeit erlebt und weshalb er seiner Meinung nach delinquiert hat. Wie denkt er heute über diese wilde Lebensphase? Weiter erzählt uns Edi, wie er die Zeit in den Gefägnissen und Heimen überstanden und wie er den Umgang von Polizei, Jugendanwaltschaft und Staatsanwaltschaft mit ihm empfunden hat.