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AOK Praxis-Talk Archiv

65 Episoden
18 Minuten
Der langfristige Heilmittelbedarf (LFG) und besondere Verordnungsbedarfe (BVB) sind wichtige Faktoren für die Heilmittelversorgung. Dies ist seit vielen Jahren in der Gesetzgebung berücksichtigt. Wir erklären Ihnen die medizinischen und rechtlichen Grundlagen und geben Ihnen Tipps für die praktische Umsetzung. Sie erhalten unter anderem Informationen zu den folgenden Fragen: - Was ist der langfristige Heilmittelbedarf bzw. der besondere Verordnungsbedarf? - Gibt es Unterschiede zwischen den beiden Regelungen? - Wie wirken sich die Regelungen auf den Praxisalltag aus? - Was sind die Vorteile? - Unter welchen Voraussetzungen bzw. bei welchen Diagnosen/Krankheitsbildern liegt ein langfristiger Heilmittelbedarf oder ein besonderer Verordnungsbedarf vor?
16 Minuten
Die Heilmittel-Richtlinie wurde grundlegend überarbeitet und trat zum 1. Januar 2021 in Kraft. Wir gehen in unserem Beitrag auf einige Grundlagen und Sonderregelungen ein, die in der täglichen Praxis für Sie besonders wichtig sind. Sie erfahren die Antworten auf zahlreiche Fragen, zum Beispiel: - Wie können bei Physiotherapie und Ergotherapie die verordneten Behandlungseinheiten aufgeteilt werden? - Lassen sich bei der Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie unterschiedlich lange Behandlungseinheiten kombinieren? - Wie viele Einheiten sind je Verordnungsfall bei der standardisierten Heilmittelkombination (D1) und der Massage verordnungsfähig? - Wann darf die Behandlung nach Ausstellung der Verordnung spätestens beginnen? - Wann sind Hausbesuche verordnungsfähig? Außerdem erfahren Sie, wo Sie bei Fragen im Praxisalltag Informationen nachlesen können und wie die AOK Niedersachsen Sie mit Rat und Tat unterstützt.
19 Minuten
Die Heilmittel-Richtlinie wurde grundlegend überarbeitet und ist zum 1. Januar 2021 in Kraft getreten. Die Änderungen sollen für alle Beteiligten zu Vereinfachungen führen und die Versorgung mit Heilmitteln insgesamt transparenter gestalten. Wir gehen in unserem Beitrag auf einige Grundlagen und Sonderregelungen ein, die in der täglichen Praxis für Sie besonders wichtig sind. Dazu gehört, dass die Regelfallsystematik mit Erst- und Folgeverordnung und die Verordnungen außerhalb des Regelfalls abgeschafft wurden. An deren Stelle wurden der Verordnungsfall und die orientierenden Behandlungsmengen eingeführt. Wir erläutern kurz die Unterschiede und stellen auch die Vorteile der neuen Regelung für die Praxis heraus. Bei der Behandlungsmenge je Verordnung muss exakt auf die Vorgaben aus dem Heilmittel-Katalog geachtet werden. Ein 12-Wochen-Bedarf kann nur verordnet werden, wenn ein langfristiger Heilmittelbedarf und/oder ein besonderer Verordnungsbedarf vorliegen. Bei den besonderen Verordnungsbedarfen gilt noch eine Sonderregelung. Diese erläutern wir anhand eines praktischen Beispiels. Und was kann man tun, wenn alle Voraussetzungen für einen 12-Wochen-Bedarf vorliegen, aber die Praxisverwaltungssoftware keine individuelle, erhöhte Anzahl an Behandlungseinheiten zulässt? Auch dafür bietet unser Podcast einen Tipp.
14 Minuten
Der Anspruch auf Arzneimittel für gesetzlich Versicherte ist im Sozialgesetzbuch (SGB V) festgelegt. Der Gesetzgeber hat den Gemeinsamen Bundesauschuss beauftragt, diesen Anspruch in der Arzneimittelrichtlinie zu konkretisieren. Sie definiert Inhalt und Umfang der gesetzlichen Leistungen und benennt rechtliche Vorgaben für die Verordnung von Arzneimitteln. Was heißt das nun für Sie im Praxisalltag? In dieser Podcast-Episode beantworten wir beispielhaft einige Ihrer Fragen aus der Praxis. Dazu gehen wir auf die Anlagen I, III und V der Arzneimittelrichtlinie ein. Bei Ihrer täglichen Arbeit begegnen Ihnen viele Fragen: Warum darf ein apothekenpflichtiges Antihistaminikum in besonderen Fällen auf Kassenrezept verordnet werden, ein verschreibungspflichtiges aber nicht? In welchen Ausnahmefällen kommt ein verschreibungspflichtiges Mittel gegen Allergien zum Einsatz? Kann ich allergiegeplagten Erwachsenen antiallergische Gele verordnen? Welche Medizinprodukte sind für Versicherte Kassenleistung und warum? Wir durchleuchten für Sie die komplexen Zusammenhänge und die Ausnahmen, die in den Anlagen zur Arzneimittelrichtlinie beschrieben sind.

Trailer

47 Sekunden
Im „AOK Praxis-Talk“ – dem Podcast der AOK Niedersachsen für medizinisches Fachpersonal, Vertragsärztinnen und Vertragsärzte – dreht sich alles um die Arznei- und Heilmittelversorgung. Unsere Expertinnen und Experten stellen sich regelmäßig Ihren Fragen, antworten Ihnen ausführlich und machen damit Ihren Praxisalltag leichter. Also: Hören Sie doch einfach mal rein.