Wann kann ich im Laden etwas zurückgeben, weil es nicht passt?

Wann kann ich im Laden etwas zurückgeben, weil es nicht passt?

Grundsätzlich gibt es in der Schweiz kein Rückgaberecht-auch wenn viele Läden Gekauftes zurücknehmen.
5 Minuten

Beschreibung

vor 2 Wochen
Grundsätzlich gibt es in der Schweiz kein Rückgaberecht-auch wenn
viele Läden Gekauftes zurücknehmen. Das passiert ab und zu: Ein
Fehlkauf Die Farbe des Pullovers passt doch nicht, oder das eben
gekaufte Buch liegt kurz später auf dem Geburtstagstisch, als
Geschenk. Und nun? Kann ich die Waren im Laden zurückgeben und
erhalte das Geld zurück? Nein, in der Schweiz kennen wir kein
Rückgaberecht. Wenn Verkäufer Waren zurücknehmen und dafür das Geld
erstatten oder einen entsprechenden Gutschein ausstellen, dann ist
das die reine Kulanz der Läden. Einzige Ausnahmen: Sogenannte
Haustürgeschäfte und Versicherungsverträge Bei Haustürgeschäften
gilt bei Verträgen das Widerrufsrecht. In Situationen, in denen
Kundinnen und Kunden von Verkäufern überrumpelt werden könnten. An
der Haustür zum Beispiel, auf der Strasse oder am Telefon. Wer so
einen Kaufvertrag unterschreibt, hat sieben Tage Zeit, diesen
schriftlich aufzulösen. Seit 2022 gilt im
Versicherungsvertragsgesetz: Ein Versicherungsnehmer hat nach
Vertragsabschluss 14 Tage Zeit, um den Vertragsabschluss zu
widerrufen.

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