Kein Lohn am Monatsende
Laut Gesetz muss der Lohn spätestens am letzten Tag des Monats auf
dem Konto sein. Trifft er später ein, sollten Betroffene auf keinen
Fall zuwarten, sondern handeln.
5 Minuten
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Beschreibung
vor 3 Wochen
Laut Gesetz muss der Lohn spätestens am letzten Tag des Monats auf
dem Konto sein. Trifft er später ein, sollten Betroffene auf keinen
Fall zuwarten, sondern handeln. Gesamtarbeitsverträge dürfen
längere Zahlungsabstände vorsehen. Es kann sein, dass der Betrieb
darum den Stundenlohn auch später abrechnen darf. Bleibt der Lohn
aus, mahnen Sie den Betrieb schriftlich und setzen Sie eine Frist.
Nach Ablauf der Frist haben Sie das Recht, die Arbeit
niederzulegen. Hilft das nicht, betreiben Sie den Arbeitgeber
unbedingt. Nur so haben Sie bei einem Insolvenzverfahren Anspruch
auf Entschädigung.
dem Konto sein. Trifft er später ein, sollten Betroffene auf keinen
Fall zuwarten, sondern handeln. Gesamtarbeitsverträge dürfen
längere Zahlungsabstände vorsehen. Es kann sein, dass der Betrieb
darum den Stundenlohn auch später abrechnen darf. Bleibt der Lohn
aus, mahnen Sie den Betrieb schriftlich und setzen Sie eine Frist.
Nach Ablauf der Frist haben Sie das Recht, die Arbeit
niederzulegen. Hilft das nicht, betreiben Sie den Arbeitgeber
unbedingt. Nur so haben Sie bei einem Insolvenzverfahren Anspruch
auf Entschädigung.
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