Filmzensur in der Bundesrepublik!? – ja, das gab's mal

Filmzensur in der Bundesrepublik!? – ja, das gab's mal

Der "Interministerielle Ausschuß für Ost-West-Filmfragen" in den 50ern und 60ern
52 Minuten
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Beschreibung

vor 1 Jahr
Die Kunst- und Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut. Auch wenn es
Leute gibt, die behaupten, dass sie in Gefahr sei, so kann man
feststellen: In der Bundesrepublik gibt es keine Zensur. Das war
aber nicht immer der Fall. Zwischen 1953 und 1967 schaute sich der
sogenannte "Interministerielle Ausschuss für Ost-West-Filmfragen"
tausende Werke aus den "Ostblockstaaten" an und entschied, ob und
wie die Filme in die BRD kommen sollten. Denn im Zuge des Kalten
Krieges stieg in der Politik die Angst vor dem Einfluss
kommunistischer Propaganda – besonders aus dem deutschen
Nachbarstaat DDR. Zusammen mit Dr. Andreas Kötzing vom
Hannah-Arendt-Institut an der TU Dresden sprechen wir über den
Ausschuss und klären, auf welcher wackligen rechtlichen Grundlage
dieser operierte. Andreas Kötzing beschäftigt sich schon seit
vielen Jahren mit der Geschichte des Ausschusses. Einen Teil seiner
Forschungsergebnisse kann man auf der Webseite
"West-Ost-Filmzensur" nachlesen. Dort sind einige der zensierten
und verbotenen Filme zu finden, die der BRD ein Dorn im Auge waren.
Man störte sich unter anderem an einer allzu positiven Darstellung
sozialistischer Staaten sowie am Umgang Westdeutschlands mit
ehemaligen Nazi-Funktionären. Auch wenn die Filmzensur in der BRD
längst nicht die Ausmaße annahm wie in der DDR: Sie zeigt wie
kurzzeitig Zensur in einem demokratischen Land möglich war.

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