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Beschreibung
vor 4 Jahren
Niko Härting spricht mit dem renommierten Staatsrechtler Ulrich
Battis über die Verhältnismäßigkeit der Corona-Maßnahmen. Prof.
Battis erklärt, weshalb er von der Verhältnismäßigkeit vieler
dieser Maßnahmen – jedenfalls zum jetzigen Zeitpunkt – nicht (mehr)
überzeugt ist. Er kritisiert zudem das Vorgehen auf dem
Verordnungsweg. Die Grundrechtseinschränkungen werden weit
überwiegend nicht durch die Parlamente, sondern durch die
Landesregierungen beschlossen. In dem Gespräch geht es auch um den
Lebensschutz. Für den Arzt, der den hippokratischen Eid leistet,
ist der Lebensschutz das „höchste Gut“. Das Grundgesetz kennt
dagegen keinen absoluten Schutz des einzelnen Lebens und
verpflichtet Legislative, Exekutive und Judikative zu vielfältigen
Abwägungen. Schon aus diesem Grund kann das „medizinisch Optimale“
nicht der alleinige Maßstab von Entscheidungen sein, wenn es um
Grundrechtseinschränkungen geht.
Battis über die Verhältnismäßigkeit der Corona-Maßnahmen. Prof.
Battis erklärt, weshalb er von der Verhältnismäßigkeit vieler
dieser Maßnahmen – jedenfalls zum jetzigen Zeitpunkt – nicht (mehr)
überzeugt ist. Er kritisiert zudem das Vorgehen auf dem
Verordnungsweg. Die Grundrechtseinschränkungen werden weit
überwiegend nicht durch die Parlamente, sondern durch die
Landesregierungen beschlossen. In dem Gespräch geht es auch um den
Lebensschutz. Für den Arzt, der den hippokratischen Eid leistet,
ist der Lebensschutz das „höchste Gut“. Das Grundgesetz kennt
dagegen keinen absoluten Schutz des einzelnen Lebens und
verpflichtet Legislative, Exekutive und Judikative zu vielfältigen
Abwägungen. Schon aus diesem Grund kann das „medizinisch Optimale“
nicht der alleinige Maßstab von Entscheidungen sein, wenn es um
Grundrechtseinschränkungen geht.
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