Unverheiratete Paare auf «Goodwill» der Pensionskasse angewiesen
Ein 78-jähriger, im Konkubinat lebender Rentner wundert sich: Die
Pensionskasse seiner Partnerin wird ihm eine Hinterlassenen-Rente
zahlen, sollte seine Partnerin vor ihm sterben. Seine Partnerin
hingegen wird im Fall seines Todes leer ausgehen. Der G ...
11 Minuten
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Beschreibung
vor 4 Wochen
Ein 78-jähriger, im Konkubinat lebender Rentner wundert sich: Die
Pensionskasse seiner Partnerin wird ihm eine Hinterlassenen-Rente
zahlen, sollte seine Partnerin vor ihm sterben. Seine Partnerin
hingegen wird im Fall seines Todes leer ausgehen. Der Grund: Im
Reglement seiner Pensionskasse war das zum Zeitpunkt seiner
Pensionierung nicht vorgesehen. Verheiratete haben es diesbezüglich
einfacher: Ihnen steht von Gesetzes wegen eine Witwen-/Witwer-Rente
zu. Konkubinatspaare sind auf den «Goodwill» ihrer Pensionskasse
angewiesen. Weitere Themen: - Explodierende Akkus – Für Konsumenten
kann das teuer werden
Pensionskasse seiner Partnerin wird ihm eine Hinterlassenen-Rente
zahlen, sollte seine Partnerin vor ihm sterben. Seine Partnerin
hingegen wird im Fall seines Todes leer ausgehen. Der Grund: Im
Reglement seiner Pensionskasse war das zum Zeitpunkt seiner
Pensionierung nicht vorgesehen. Verheiratete haben es diesbezüglich
einfacher: Ihnen steht von Gesetzes wegen eine Witwen-/Witwer-Rente
zu. Konkubinatspaare sind auf den «Goodwill» ihrer Pensionskasse
angewiesen. Weitere Themen: - Explodierende Akkus – Für Konsumenten
kann das teuer werden
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