Autonews vom 17. August 2022

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vor 1 Jahr

Thema heute:   


Mit dem Auto im Ausland: Diese Verkehrsverstöße werden
teuer


 


Foto: rightmart GmbH


Was bleibt vom Urlaub, neben einem Haufen Fotos, hartnäckigem
Sand in der Kleidung und der Erinnerung an den Urlaubsflirt? Was
Autofahrer betrifft, ist es oftmals ein Bußgeldbescheid, sagt man
bei der Verbraucherrechtskanzlei rightmart Rechtsanwälte.


Geldstrafen aus fast allen EU-Staaten können gemäß
EU-Rahmenbeschluss zur Geldsanktionenvollstreckung (RBGeld)
nämlich auch hierzulande nachträglich vollstreckt werden, sofern
sie die Bagatellgrenze von 70 Euro übersteigen. Eine Ausnahme
bildet Österreich: Hier werden Reisende bereits ab 25 Euro zur
Kasse gebeten, wenn sie vor Ort ein Knöllchen kassieren.
Vollstreckt werden die Geldforderungen vom Bundesministerium für
Justiz (BMJ) - und das auf konstant hohem Niveau: Zwischen 2017
und 2019 gingen jährlich mehr als 10.000
Vollstreckungshilfeersuche beim BMJ ein. Pandemiebedingt sank
diese Zahl 2020 sowie 2021 auf 7.291 bzw. 6.434 aufgrund des
deutlich geringeren Reiseverkehrs.


Auch wenn die Niederlande bei den Deutschen nach Angaben des
Deutschen Reiseverbands aktuell nur Platz neun der zehn
beliebtesten Urlaubsdestinationen im europäischen Ausland
belegen, stammen circa 97 Prozent der Vollstreckungshilfeersuche
aus unserem Nachbarland - gefolgt von Slowenien, Polen, Kroatien
und Spanien.


Alkoholverstöße belasten die Urlaubskasse am
stärksten


Unangefochtener Spitzenreiter unter den Urlaubszielen der
Deutschen bleibt Spanien. Leider gilt das auch in puncto
Bußgeldhöhen. Berücksichtigt man die hierzulande "typischen"
Verkehrsvergehen wie zu schnelles Fahren, Handy am Steuer,
Überfahren roter Ampeln, Fahren unter Alkoholeinfluss und
Falschparken, müssen Spanien-Urlauber im Durchschnitt mindestens
240 Euro berappen, während in der Türkei nur rund 75 Euro fällig
werden. Vergleichsweise tief müssen Urlauber in dem
Mittelmeerstaat für Parkverstöße in die Tasche greifen: Bis zu
200 Euro sind im Bußgeldkatalog vorgesehen.


Punkte in Flensburg oder Fahrverbote auf deutschen Straßen, haben
Verkehrssünder bei einem Fauxpas im Ausland unterdessen nicht zu
befürchten. Der Tipp von rightmart Rechtsanwälte:  


„ Entspricht der Vorwurf der Wahrheit, sollten Betroffene das
Bußgeld zahlen. Außerdem können sich Fahrer auch bei
ausländischen Bußgeldbescheiden in einem Anhörungsbogen zur Sache
äußern und gegebenenfalls Einspruch gegen die Vollstreckung
einlegen.“


 


 


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unter:
https://www.was-audio.de/aanews/autonews20220817_kvp.mp3

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