Die Höhe der Mahngebühr ist Sache der Firma

Die Höhe der Mahngebühr ist Sache der Firma

In der Schweiz sind Mahnungen und Mahngebühren nicht gesetzlich geregelt. Wer eine Rechnung vergisst oder verliert, der muss damit rechnen, dass ihm das Unternehmen ab der ersten Mahnung eine Gebühr aufbrummt. 
4 Minuten

Beschreibung

vor 1 Monat
In der Schweiz sind Mahnungen und Mahngebühren nicht gesetzlich
geregelt. Wer eine Rechnung vergisst oder verliert, der muss damit
rechnen, dass ihm das Unternehmen ab der ersten Mahnung eine Gebühr
aufbrummt.  Wichtig ist allerdings, dass dies in den
Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder in einem Vertrag klar
kommuniziert ist. Heisst: Zeitraum und Frankenbetrag müssen
aufgeführt sein. Es lohnt sich also, die AGB diesbezüglich zu
konsultieren. Dienstleister und Unternehmen sind übrigens nicht
verpflichtet, Kundinnen und Kunden für die Bezahlung eine Frist
einzuräumen. Deshalb sollte die Rechnung immer gut angeschaut
werden, wie lange die Zahlungsfrist beträgt. Tipp: Wenn in den AGB
keine Mahngebühren erwähnt sind, bezahlen Sie die Rechnung ohne
Mahngebühr. Und wenn eine Mahngebühr gerechtfertigt ist: Auf den
Kundendienst zugehen und fragen, ob bei einem einmaligen
«Verhühnern» der Rechnung darauf verzichtet würde. Manchmal hilft
Charme und Miteinander reden.

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