Bayern 2 debattiert: Wählen ab 16 – unverantwortlich oder Booster für die Demokratie?
28 Minuten
Podcast
Podcaster
Beschreibung
vor 11 Monaten
"Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen
und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der
vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt." So lautet
der Artikel 20, Abs. 2 im Grundgesetz. Das Recht dazu haben auf
Bundesebene aber erst Bürger*innen ab 18. In einigen Bundesländern
dürfen Jugendliche ab 16 an den Kommunal- oder Landtagswahlen
teilnehmen. Was könnte es bringen, wenn junge Menschen bereits ab
16 mitbestimmen dürfen?
und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der
vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt." So lautet
der Artikel 20, Abs. 2 im Grundgesetz. Das Recht dazu haben auf
Bundesebene aber erst Bürger*innen ab 18. In einigen Bundesländern
dürfen Jugendliche ab 16 an den Kommunal- oder Landtagswahlen
teilnehmen. Was könnte es bringen, wenn junge Menschen bereits ab
16 mitbestimmen dürfen?
Weitere Episoden
32 Minuten
vor 13 Stunden
35 Minuten
vor 2 Wochen
32 Minuten
vor 3 Wochen
29 Minuten
vor 4 Wochen
Abonnenten
Halle/S.
Aichach
Kommentare (0)