77. Luhmann Systemtheorie: Recht der Gesellschaft, S. 333, K07

77. Luhmann Systemtheorie: Recht der Gesellschaft, S. 333, K07

Letzter Abschnitt über die Stellung der Gerichte …
1 Stunde 16 Minuten
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Ulrike Sumfleth und Joachim Feltkamp sind Luhmani…

Beschreibung

vor 3 Monaten
Letzter Abschnitt über die Stellung der Gerichte im Rechtssystem:
In einem primär funktional ausdifferenzierten System können auch
andere Differenzierungsformen fortbestehen oder sich bilden. So
gibt es in Politik, Wirtschaft und Recht je ein
Entscheidungszentrum aus Staat, Banken und Gerichten. Nur in diesen
Zentren finden wir noch eine weitere Ausdifferenzierung durch
Hierarchie vor. In der Peripherie gibt es diese Hierarchie nicht.
Die moderne Gesellschaft ist primär funktional differenziert:
Globale Funktionssysteme wie Politik, Wirtschaft, Recht erfüllen
als jeweils autonome Kommunikationssysteme unverzichtbare
Funktionen für die Gesellschaft. Neben dieser dominanten
Differenzierungsform können andere Formen gleichzeitig bestehen. Im
Rechtssystem finden wir eine Differenzierung von Zentrum/Peripherie
vor. Gerichte haben dort das Entscheidungszentrum gebildet. Daraus
kann man den Schluss ziehen, dass funktionale Differenzierung, wenn
sie einmal bestimmend ist, auch andere Differenzierungsformen zu
neuer Blüte bringen kann. Diese Annahme überprüft Luhmann, indem er
analysiert, welche Differenzierungsformen wir in Wirtschaft und
Politik vorfinden, also: über die primär funktionale
Differenzierung hinaus. In der Wirtschaft stoßen wir auf ähnliche
Strukturen. So wie Gerichte diverse Paradoxien des Rechtssystems
managen (zum Beispiel, dass sie, um Recht zu sprechen, selbst
„Richterrecht“ erzeugen), managen Banken Widersprüche des
Wirtschaftssystems. Etwa, dass jede Geldzahlung gleichzeitig
Zahlungsfähigkeit (beim Empfänger) und Zahlungsunfähigkeit (bei
dem, der zahlt) erzeugt. Diese Paradoxie managen Banken, indem sie
Zeitdifferenzen gewinnbringend nutzen: Sie vergeben Kredite, die
allmählich mit Zinsen zurückgezahlt werden müssen. Ebenso bringen
Einlagen während der vereinbarten Anlagezeit Zinsgewinne. Allen
Geschäften zugrunde liegt ein Zahlungsversprechen. Also ein Risiko,
da man nie weiß, ob sich die Erwartung in der unvorhersehbaren
Zukunft erfüllen wird. Die Geldtheorie hatte den Faktor Zeit bei
der Vermehrung der Geldmenge lange vernachlässigt. Eine weitere
Paradoxie, die Banken im Zusammenspiel mit der Zentralbank managen,
besteht darin, die Geldmenge im System mal als konstant, mal als
variabel zu behandeln. Im Unterschied zu Gerichten sind Banken aber
eher Abschluss der funktionalen Ausdifferenzierung der Wirtschaft
als System. Depositenbanken etwa, bei denen der Kunde der Bank
Kredit gewährt durch Einlagen wie „Termingeld“, sind eine relativ
junge Organisationsform. Im Gegensatz dazu markierte die Entstehung
von Gerichten den Beginn der funktionalen Ausdifferenzierung des
Rechtssystems. Beide Systeme sind in ihrer Selbstreproduktion
(Autopoiesis) jedoch gleichermaßen von außen nicht mehr steuerbar;
was man besonders an den Finanzmärkten bestaunen kann. Im
Wirtschaftssystem bilden Banken das Zentrum. ... (Vollständiger
Text auf luhmaniac.de)

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