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#20.2 BFH-Rechtsprechung zu § 6a GrEStG

#20.2 BFH-Rechtsprechung zu § 6a GrEStG

TAXpod vor 6 Jahren
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§ 6a GrEStG entwickelt sich zu einem der wichtigsten Instrumente,
um in Konzernsachverhalten den Anfall von Grunderwerbsteuer zu
verhindern. Der BFH hat sämtliche anhängige § 6a-GrEStG-Verfahren
entschieden, den Umgang mit der Norm dabei deutlich erleichtert und
ihre Reichweite erhöht. Damit ist die Flexibilität des
Steuerpflichtigen deutlich verbessert worden. Wir sprechen mit
Prof. Dr. Jan Bron zu den Einzelheiten der entschiedenen Fälle und
zu möglichen Weiterungen der Rechtsprechung. 

Konkret handelt es sich um die Urteile des BFH v. 21.08.2019 mit
den Az II R 15/19 bis 21/19. Darin wurde entschieden, (i) welche
Anforderungen an das "herrschende Unternehmen" in § 6a GrEStG
gestellt werden (keine USt-Unternehmereigenschaft), (ii) ob Vor-
und Nachfristverletzungen schädlich sind, wenn diese zwingend mit
dem betroffenen Umwandlungsvorgang einhergehen, und (iii) ob die
Vor- und Nachfristen in § 6a GrEStG grundstücks- oder rein
anteilsbezogen auszulegen sind. 

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„#20.2 BFH-Rechtsprechung zu § 6a GrEStG“

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