Erlösvergleich für Schockraumpatienten nach Bundespflegeverordnung, Australian Refined- Diagnosis Related Groups (AR-DRG) und German Diagnosis-Related Groups (G-DRG) einer Klinik der Maximalversorgung

Erlösvergleich für Schockraumpatienten nach Bundespflegeverordnung, Australian Refined- Diagnosis Related Groups (AR-DRG) und German Diagnosis-Related Groups (G-DRG) einer Klinik der Maximalversorgung

Beschreibung

vor 17 Jahren
Das Ziel der vorliegenden Studie war es zu untersuchen, inwiefern
die Einführung des pauschalierten Entgeltsystem in Deutschland
(G-DRG-System) die Erlösstruktur eines Krankenhauses der
Maximalversorgung im Vergleich zu dem bisherigen Abrechnungssystem
nach Bundespflegesatzverordnung verändern kann. Anhand der Daten
sollte abgeleitet werden, ob ein 24-stündig einsatzbereites Team
und die Bereitstellung eines chirurgischen Schockraumes sowie die
Versorgung von polytraumatisierten und kritisch kranken Patienten
finanzierbar ist. In einer prospektiven Längsschnittstudie wurden
anhand des Traumaregisters der Chirurgischen Klinik, Klinikum
Innenstadt der Ludwig-Maximilians-Universität München, 411
Patienten, die innerhalb von zwei Jahren über den Schockraum
aufgenommen wurden erfasst. Erhoben wurden neben persönlichen
Daten, die Anzahl der Tage des Gesamtaufenthaltes, des Aufenthaltes
auf Intensiv- und Normalstation, die Anzahl der Beatmungsstunden,
der Verletzungsmechanismus, Glasgow Coma Scale, systolischer
Blutdruck, Atemfrequenz sowie alle Diagnosen und durchgeführten
Prozeduren. Zur Beurteilung der Verletzungsschwere erfolgte die
Ermittlung des ISS-Wertes. Die Diagnosen und Prozeduren wurden nach
ICD-10-GM 2005 bzw. OPS 301 SGB V verschlüsselt. Die Erlöse nach
Tagessätzen konnten aus den Rechnungen, die an die Krankenkassen
gestellt worden waren, entnommen werden. Die Handbücher der
Australian Refined-Diagnosis Related Groups Version 4.1 Band 1-3
galten als Vorlage für die Kodierung für das australische
DRG-System. Anhand der in diesen Bänden vorgegebenen
Entscheidungsbäume wurde jedem einzelnen Patienten eine DRG
zugeordnet. Die Gruppierung für das deutsche DRG-System für das
Jahr 2003 und 2005 erfolgte mittels einer Grouper-Software. Nach
entsprechender Kodierung erfolgten Ermittlung und Vergleich der
Erlöse für speziell ausgewählte Patientengruppen und DRGs, nach
Tagessätzen, Australian Refined-Diagnosis Related Groups und German
Diagnosis Related Groups der Version von 2003 und 2005. Bei der
Betrachtung des Gesamtpatientenkollektivs konnte mit dem
G-DRG-System von 2003 ein Mindererlös von 3 % und mit dem G-DRG
System von 2005 ein Mehrerlös von 16 % gegenüber den tatsächlichen
Einnahmen nach Tagespflegesätzen erzielt werden. Die Berechnung der
Erlöse nach dem australischen System ergab einen Mehrerlös von 36 %
gegenüber den Tagespflegesätzen. Vergleicht man die Erlösberechnung
zwischen den Jahren 2003 und 2005 im deutschen DRG-System, so
wurden für 2005 zusätzliche Einnahmen von 20 % ermittelt. Die
Ergebnisse dieser Untersuchung zeigen auf, dass mit dem
G-DRG-System für das Jahr 2005 für polytraumatisierte Patienten im
Vergleich zu den Tagessätzen ein Mehrerlös von 44,2 % erzielt
wurde. Der Mehrerlös für 2003 lag bei 0,6 % und der Mehrerlös nach
dem australischen System bei 22,3 % im Vergleich zu den
Tagessätzen. Trotz der in der vorliegenden Arbeit festgestellten
Erlöszunahme für polytraumatisierte Patienten im G-DRG-System 2005,
können alle Kosten, welche für die Versorgung eines Polytraumas
anfallen, mit dem pauschalierten Entgeltsystem nicht abgedeckt
werden. Dies belegen Studien, welche einen direkten
Kosten-Erlös-Vergleich durchgeführt haben. In einer aktuellen
Arbeit aus München von Billing et al.2 wird bestätigt, dass mit dem
DRG-System von 2005 erhebliche Einbußen bei der Versorgung von
Schwerstkranken auftreten. In Anbetracht dieser aktuellen
Studienlage zu den kalkulierten Kosten der Versorgung von
Schwerstverletzten zeigt sich eine Diskrepanz zum derzeitigen
Entgeltsystem. Wegen der Komplexität der Fälle erscheint es fast
unmöglich, derzeit einen adäquaten Pauschalbetrag für einen
polytraumatisierten Patienten festzulegen. Zur Versorgung
schwerstkranker und polytraumatisierter Patienten wären, wie von
Haas et al.9 angestrebt, spezialisierte Traumazentren in Zukunft
denkbar, wo durch die Kostenbündelung eine adäquate Erlösstruktur
erzielt werden könnte.

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