Politische Recht für geistig behinderte Menschen?

Politische Recht für geistig behinderte Menschen?

An der Behindertensession wurde das Wahl- und Abstimmungsrecht gefordert. In Solothurn verlangt eine Initiative, dass auch Personen mit einer geistigen Behinderung abstimmen und wählen dürfen. Als Vorbild könnte der Kanton Genf dienen. 
57 Minuten

Beschreibung

vor 1 Jahr
An der Behindertensession wurde das Wahl- und Abstimmungsrecht
gefordert. In Solothurn verlangt eine Initiative, dass auch
Personen mit einer geistigen Behinderung abstimmen und wählen
dürfen. Als Vorbild könnte der Kanton Genf dienen.  Dort kennt
man bereits das Stimmrecht für geistig Behinderte. Die Genfer
Bevölkerung hat vor zweieinhalb Jahren beschlossen, dass auch
bevormundete Menschen mit geistiger oder psychischer
Beeinträchtigung auf Kantons- und Gemeindeebene abstimmen und
wählen dürfen.  Initiative im Kanton Solothurn Ein Komitee hat
im Kanton Solothurn die Initiative «Politische Rechte für Menschen
mit geistiger Behinderung» lanciert. Diese verlangt, dass auch
Personen, die unter einer umfassenden Beistandschaft stehen,
stimmen und wählen dürfen. Eine umfassende Beistandschaft wird dann
angeordnet, wenn eine besonders ausgeprägte Hilfsbedürftigkeit
besteht. Der eingesetzte Beistand hat sich dann für alle
Angelegenheiten der Personensorge, der Vermögenssorge und des
Rechtsverkehrs zu kümmern. Vom Stimm- und Wahlrecht sind Personen
mit einer umfassenden Beistandschaft ausgeschlossen. Sollen
geistig Behinderte stimmen dürfen? Darüber diskutiert die
Live-Sendung «Forum». Gäste:  * Lukas Spichiger, der
parteilose Jungpolitiker ist Initiant der Solothurner
Volksinitiative «Politische Rechte für Menschen mit geistiger
Behinderung» * Ignaz Heim, Präsident der KESB Region
Willisau-Wiggertal und ehemaliger Präsident der Schweizer
Berufsbeistände
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