Soll begleiteter Suizid im Altersheim erlaubt sein?

Soll begleiteter Suizid im Altersheim erlaubt sein?

Der Wunsch nach einem begleiteten Suizid wird einer Pflegeheimbewohnerin im Kanton Genf oder neu auch im Kanton Wallis erfüllt. Nicht so in anderen Kantonen. Dort herrscht ein Flickenteppich in Sachen Sterbebeihilfe in Alters- und Pflegeheimen. 
57 Minuten

Beschreibung

vor 1 Jahr
Der Wunsch nach einem begleiteten Suizid wird einer
Pflegeheimbewohnerin im Kanton Genf oder neu auch im Kanton Wallis
erfüllt. Nicht so in anderen Kantonen. Dort herrscht ein
Flickenteppich in Sachen Sterbebeihilfe in Alters- und
Pflegeheimen.  Kantönligeist bei der Suizidbeihilfe Im Kanton
Bern, Luzern oder Thurgau und diversen anderen Kantonen ist es
jeder Institutionen selber überlassen, ob sie Suizidbeihilfe
zulässt. Im Kanton Zürich wiederum können private Heime die
Sterbehilfe verbieten. Ebenso im Kanton Neuenburg. Die öffentlichen
Heime jedoch sind verpflichtet, Sterbehilfeorganisationen den
Zutritt ins Heim zu gewähren.  Privat oder öffentlich – das
macht den Unterschied Markus Schaaf leitet ein Alters- und
Pflegeheim im Tösstal, Kanton Zürich. Der EVP-Kantonsrat ist nicht
gegen den assistierten Suizid, aber froh, dass die privaten Heime
selber entscheiden können, ob Sterbehilfeorganisationen Zutritt zum
heim erhalten. «In über 2/3 aller Pflegeheime im Kanton Zürich ist
heute assistierter Suizid bereits möglich. Es gibt aber ebenso
Menschen (Bewohner und Mitarbeitende), die genau das Gegenteil
wollen. Sie möchten ganz bewusst in ein Heim eintreten, das ihnen
die Gewissheit bietet, dass in diesen Räumen kein assistierter
Suizid angeboten wird», sagt Markus Schaaf. Der begleitete Suizid
ist in der Schweiz erlaubt Viele Menschen möchten in den eigenen
vier Wänden sterben. Leben sie im Heim, ist dies ihr Zuhause.
Erlaubt eine Institution die Suizidbeihilfe nicht, muss die
sterbewillige Person das Heim verlassen, um dem Sterbewunsch
nachzukommen. Unwürdig, finden das Sterbehilfeorganisationen.
Marion Schafroth ist Ärztin und Präsidentin von Exit. Sie sagt:
«Jeder schwer leidende Mensch hat das Recht, nach reiflicher
Überlegung selbst zu entscheiden, wann und wo er sterben möchte.
Folglich sollten auch Pflegeheime und Spitäler den assistierten
Suizid in ihren Räumen ermöglichen.» Diskutieren Sie mit Im Forum
diskutieren die Gäste mit Hörerinnen und Hörern Fragen rund um die
Sterbebeihilfe im Alters- und Pflegeheim. Sollten alle
Institutionen den assistierten Suizid in ihren Räume zulassen? Gilt
das Recht, dem Leben selber eine Ende zu setzen unter Beihilfe
einer Sterbebegleitung, auch im Heim, das dieser Entscheidung
kritisch gegenübersteht? * Marion Schafroth ist Ärztin und
Präsidentin von Exit * Markus Schaaf, Alters-und Pflegeheimleiter,
EVP Kantonsrat ZH
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