Artikel 14 UN-KRK

Artikel 14 UN-KRK

6 Minuten

Beschreibung

vor 3 Jahren

In vielen Menschenrechtsverträgen haben Kinder nur ein
eingeschränktes Recht auf Religionsfreiheit, da diese vom
Weisungsrecht der Eltern abhängt. Die UN-KRK eröffnet für Kinder
eine neue Dimension, indem sie die ausdrückliche Anerkennung der
Gewissens- und Religionsfreiheit in Art. 14 als Recht des Kindes
verlangt.  

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