Artikel 39 UN-KRK für kids

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2 Minuten

Beschreibung

vor 2 Jahren

Wenn einem jungen Menschen etwas Schlimmes angetan wurde, muss
sich der Staat darum kümmern, dass es dem Kind wieder besser geht
und es wieder alles machen kann, was andere Kinder auch tun
können. Das sagt Artikel 39.

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