Allgemeine Schulpflicht in Preußen eingeführt (am 28.09.1717)
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Beschreibung
vor 1 Jahr
Am 28. September 1717 verordnet Friedrich Wilhelm I., König in
Preußen, "allergnaedigst und ernstlich" die Schulpflicht für seine
Länder. Alle Fünf- bis Zwölfjährigen sollen die Schule besuchen,
Jungen wie Mädchen; im Winter täglich und im Sommer, wenn Kinder
als Arbeitskräfte in der Landwirtschaft benötigt werden, wenigstens
ein- bis zweimal die Woche. Der "Soldatenkönig" erhofft sich
folgsame Untertanen. Autorin: Steffi Tenhaven Von Steffi Tenhaven.
Preußen, "allergnaedigst und ernstlich" die Schulpflicht für seine
Länder. Alle Fünf- bis Zwölfjährigen sollen die Schule besuchen,
Jungen wie Mädchen; im Winter täglich und im Sommer, wenn Kinder
als Arbeitskräfte in der Landwirtschaft benötigt werden, wenigstens
ein- bis zweimal die Woche. Der "Soldatenkönig" erhofft sich
folgsame Untertanen. Autorin: Steffi Tenhaven Von Steffi Tenhaven.
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