Betreten (doch nicht) verboten

Betreten (doch nicht) verboten

VfGH 14.07.2020, G 202/2020 und V 408/2020, V 411/2020, V 363/2020
30 Minuten

Beschreibung

vor 3 Jahren
Der Verfassungsgerichtshof hat das allgemeine Betretungsverbot der
Verordnung BGBl II 98/2020 als gesetzwidrig aufgehoben. Auf diese
Verordnung stützten sich tausende Verwaltungsstrafen und viele noch
offene Verfahren. Was heißt das, dass der VfGH nur die Verordnung
als gesetzwidrig, das Gesetz aber nicht als verfassungswidrig
beurteilt? Wir erklären die Begründung und die Hintergründe des
Erkenntnisses. Nebenbei besprechen wir die anderen am selben Tag
gefällte Erkenntnisse, die sich ebenfalls mit dem Recht der
COVID-19-Pandemie beschäftigen und die Maßnahmen des Gesetzgebers
bzw der Regierung teilweise als verfassungswidrig und teilweise als
verfassungskonform beurteilen.

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