Hoheitliche Beleidigung

Hoheitliche Beleidigung

OGH 25.05.2020, 1 Ob 70/20f
30 Minuten

Beschreibung

vor 3 Jahren
Wenn jemand durch eine rechtswidrige, hoheitliche Handlung des
Staates geschädigt wird, kann sie/er vom Staat den Schaden ersetzt
bekommen. Dafür muss man nach dem Amtshaftungsgesetz (AHG)
vorgehen, dass einige Besonderheiten im Gegensatz zum normalen
Schadenersatz- und Verfahrensrecht hat. Das musste auch der Kläger
der besprochenen OGH-Entscheidung erkennen: Sein rein
zivilrechtliches Begehren, dass ein Gemeinderat eine angeblich
beleidigende Äußerung widerrufe, wurde zurückgewiesen, weil dafür
grundsätzlich nach dem AHG vorzugehen sei. Wir besprechen den
Hintergrund der Entscheidung und die Besonderheiten des AHG.

Weitere Episoden

Adel getadelt
30 Minuten
vor 3 Jahren
Das Freiheit beschränkende Virus
30 Minuten
vor 3 Jahren
Verschleierter Hooligan
30 Minuten
vor 3 Jahren
Ärger gibt schlechten Rat
30 Minuten
vor 3 Jahren
Betreten (doch nicht) verboten
30 Minuten
vor 3 Jahren

Kommentare (0)

Lade Inhalte...

Abonnenten

15
15
:
: