Acht Jahre LfD - eine Bilanz

Acht Jahre LfD - eine Bilanz

Mit Barbara Thiel, Holger Bleich und Joerg Heidrich
1 Stunde 14 Minuten

Beschreibung

vor 6 Monaten
Es wird langsam zur Tradition im c't-Datenschutz-Podcast: Ehemalige
Behördenleiter kommen gerne als Gäste, um die High- und Lowlights
ihrer Amtszeit gemeinsam mit Holger und Joerg Revue passieren zu
lassen. Und das ohne jene Redebeschränkungen, die ihnen ihre
Position auferlegt hatte. In Episode 98 plaudert die ehemalige
Landesdatenschutzbeauftrage Niedersachsens Barbara Thiel aus dem
datenschutzrechtlichen Nähkästchen. Thiel amtierte von 2015 bis
Mitte 2023 und erlebte den Awareness-Wandel, den die DSGVO mit sich
brachte, als Behördenleiterin an vorderster Front mit. In Podcast
erzählt sie, wie der Start verlief, welche Schwerpunkte sie sich
aussuchte und auf welche Widerstände sie im Laufe ihrer Amtszeit
stieß. Thiel berichtet von wenig bekannten Verfahren, ordnet aber
auch spektakuläre Bußgelder ein, die sie verhängt hat. Im Gespräch
bemängelt sie, dass es zu wenig Ambitionen gibt, die
Datenschutzregulierung auf deutscher Ebene zu vereinheitlichen und
in den europäischen Kontext einzuhegen. An dieser Stelle will sie
sich ihren Aussagen zufolge auch künftig engagieren. Erstmals
schildert Thiel außerdem öffentlich ihre Motivation dazu, gegen die
Ernennung ihres Nachfolgers gerichtlich vorzugehen. Sie kritisiert,
dass ihr Nachfolger und CDU-Politiker Dennis Lehmkemper mittels
einer Absprache zwischen den Koalitionsfraktionen SPD und Grünen
einerseits und der CDU-Landtagsfraktion andererseits vorgeschlagen
wurde. Es habe keine Ausschreibung gegeben. Das Verwaltungsgericht
Hannover wies Thiels Klage ab, am 15. September schließlich
bestätigte auch das Oberverwaltungsgericht Lüneburg, dass
Lehmkemper entgegen Thiels Auffassung ernannt werden kann, was Tags
darauf auch geschah. Thiel betont im Podcast, dass sich ihre Klage
keinesfalls gegen ihren Nachfolger gerichtet habe. Vielmehr
vermutet sie beim Ernennungsverfahren in Niedersachsen einen
Verstoß gegen Artikel 53 DSGVO, der nicht nur ein transparentes
Ernennungsverfahren verlange, sondern auch die erforderliche
Sachkunde und Qualifikation des Bewerbers fordere. Schließlich sei
allerdings zu ihrem Bedauern in der Sache nicht einmal entschieden
worden.

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