Artikel 11 UN-KRK

Artikel 11 UN-KRK

4 Minuten

Beschreibung

vor 3 Jahren

Die Welt und das Leben werden immer globaler. Auch deshalb nimmt
die Zahl an Eheschließungen zu, bei der die Partner*innen
verschiedene Nationalitäten haben. Haben diese Ehepartner*innen
Kinder miteinander, kann es bei einer Scheidung problematisch
werden. Nämlich dann, wenn die Kinder durch einen Elternteil ins
Ausland gebracht und Rückkehr oder Umgang verweigert werden.
Darum geht es in Art. 11 UN-Kinderrechtskonvention.

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