Artikel 34 UN-KRK

Artikel 34 UN-KRK

7 Minuten

Beschreibung

vor 2 Jahren

 Kinder sind einem hohen Risiko ausgesetzt, von sexueller
Gewalt betroffen zu sein. Insbesondere Kinder, die sexuell Gewalt
erfahren und dabei aufgenommen werden, haben eine besondere
Belastung zu ertragen. Abbildungen sexueller Gewalt gegen Kinder,
die im Internet verbreitet werden, sind praktisch nicht mehr
daraus zu entfernen. Für betroffene Kinder und Jugendliche
bedeutet dies, dass sie dauerhaft mit der erlebten Gewalt
konfrontiert werden. Art. 34 der UN-KRK schützt deshalb Kinder
vor sexuellem Missbrauch und sexueller Ausbeutung. 

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