Podcast der Deutschen Anwaltauskunft – Urteil der Woche (663): Vorzeitige Scheidung – Gründe für Antrag müssen beim anderen Partner liegen
Eine Ehe kann vor Ablauf des Trennungsjahrs ausnahmsweise dann
geschieden werden, wenn – wie es das Gesetz formuliert – „die
Fortsetzung der Ehe für den Antragsteller … eine unzumutbare Härte“
darstellen würde. Diese Gründe müssen in der Person des ander
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vor 2 Wochen
Eine Ehe kann vor Ablauf des Trennungsjahrs ausnahmsweise dann
geschieden werden, wenn – wie es das Gesetz formuliert – „die
Fortsetzung der Ehe für den Antragsteller … eine unzumutbare Härte“
darstellen würde. Diese Gründe müssen in der Person des anderen
Ehepartners liegen. In dem Fall lebte die Frau seit August 2023 von
ihrem Mann getrennt. […]
geschieden werden, wenn – wie es das Gesetz formuliert – „die
Fortsetzung der Ehe für den Antragsteller … eine unzumutbare Härte“
darstellen würde. Diese Gründe müssen in der Person des anderen
Ehepartners liegen. In dem Fall lebte die Frau seit August 2023 von
ihrem Mann getrennt. […]
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