Podcast der Deutschen Anwaltauskunft – Urteil der Woche (660): Wer Bilder aus dem Job postet, kann gekündigt werden
Das unerlaubte Posten von Bildern aus dem betrieblichen Bereich ist
ein wichtiger Kündigungsgrund „an sich“. Das entschied das
Sächsische Landesarbeitsgericht. Ein Frachtpilot hatte gegen seine
Kündigung geklagt. Trotz Geheimhaltungsverpflichtung und vor
7 Minuten
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Beschreibung
vor 4 Wochen
Das unerlaubte Posten von Bildern aus dem betrieblichen Bereich ist
ein wichtiger Kündigungsgrund „an sich“. Das entschied das
Sächsische Landesarbeitsgericht. Ein Frachtpilot hatte gegen seine
Kündigung geklagt. Trotz Geheimhaltungsverpflichtung und vorheriger
Zustimmungserfordernisse für Veröffentlichungen hatte er Fotos und
Videos von seiner Tätigkeit in sozialen Netzwerken geteilt. Eine
Nebentätigkeit hatte er zwar beantragt und auch genehmigt […]
ein wichtiger Kündigungsgrund „an sich“. Das entschied das
Sächsische Landesarbeitsgericht. Ein Frachtpilot hatte gegen seine
Kündigung geklagt. Trotz Geheimhaltungsverpflichtung und vorheriger
Zustimmungserfordernisse für Veröffentlichungen hatte er Fotos und
Videos von seiner Tätigkeit in sozialen Netzwerken geteilt. Eine
Nebentätigkeit hatte er zwar beantragt und auch genehmigt […]
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