Verurteilt! (109): Sexualstrafpeter
1 Stunde 17 Minuten
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Beschreibung
vor 5 Monaten
Ein Mann wird aus dem Gefängnis entlassen. Zu 3einhalb Jahren war
er wegen sexualisierter Gewalt gegen Kinder verurteilt worden. Er
hat sie komplett verbüßt. Er bekommt eine elektronische Fußfessel
und Auflagen. Er darf sich Kindertagesstätten, Schulen,
Spielplätzen und Schwimmbädern nicht nähern. Auch Freizeitparks,
Kirmes und Kinderfeste sind für ihn tabu. Wenn Kinder in seiner
Nähe sind, muss er sofort gehen. Doch er verstößt mindestens 12mal
gegen seine Auflagen. Wieder treibt er sich auf Festen oder in
Parks rum. Anfang 2024 steht der 55-Jährige vorm Landgericht
Frankfurt. Es geht um seine Verstöße - aber es geht auch um die
Frage, muss er in Sicherungsverwahrung?
er wegen sexualisierter Gewalt gegen Kinder verurteilt worden. Er
hat sie komplett verbüßt. Er bekommt eine elektronische Fußfessel
und Auflagen. Er darf sich Kindertagesstätten, Schulen,
Spielplätzen und Schwimmbädern nicht nähern. Auch Freizeitparks,
Kirmes und Kinderfeste sind für ihn tabu. Wenn Kinder in seiner
Nähe sind, muss er sofort gehen. Doch er verstößt mindestens 12mal
gegen seine Auflagen. Wieder treibt er sich auf Festen oder in
Parks rum. Anfang 2024 steht der 55-Jährige vorm Landgericht
Frankfurt. Es geht um seine Verstöße - aber es geht auch um die
Frage, muss er in Sicherungsverwahrung?
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