Österreichs Apotheker bilden sich fort - ab 1. Juli müssen sie das auch nachweisen
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vor 1 Woche
Was gibt es Neues bei den Apothekern? Die Novelle zum
Apothekengesetz bringt die Verpflichtung mit sich, Fortbildungen zu
dokumentieren, so wie das auch bei den Ärzten der Fall ist. Und:
Auch die österreichische Fortbildungsrichtlinie wurde im
vergangenen Jahr geändert. Bedeutet: Ab 1. Juli 2024 müssen
Apothekerinnen und Apotheker 150 sogenannte "Fortbildungs-Punkte"
innerhalb von drei Jahren absolvieren, wobei ein Punkt 30 Minuten
Fortbildung umfasst. Welche Fortbildungen geltend
gemacht werden können und wie die Kammer das dokumentiert,
erläutert Mag. Stefan Deibl, der Leiter der Fort- und
Weiterbildungsabteilung der Apothekerkammer, im Gespräch mit
Springer-Redakteurin Verena Kienast.
Apothekengesetz bringt die Verpflichtung mit sich, Fortbildungen zu
dokumentieren, so wie das auch bei den Ärzten der Fall ist. Und:
Auch die österreichische Fortbildungsrichtlinie wurde im
vergangenen Jahr geändert. Bedeutet: Ab 1. Juli 2024 müssen
Apothekerinnen und Apotheker 150 sogenannte "Fortbildungs-Punkte"
innerhalb von drei Jahren absolvieren, wobei ein Punkt 30 Minuten
Fortbildung umfasst. Welche Fortbildungen geltend
gemacht werden können und wie die Kammer das dokumentiert,
erläutert Mag. Stefan Deibl, der Leiter der Fort- und
Weiterbildungsabteilung der Apothekerkammer, im Gespräch mit
Springer-Redakteurin Verena Kienast.
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