#793 - Policenmantel, Schenken und Kontrolle Behalten
Mit dem Einsatz moderne und kostengünstiger Policenmäntel lassen
sich Vermögenswerte steuerlich optimieren, verschenken oder
vererben. Die Bezugsrechte können widerruflich oder unwiderruflich
gestaltet werden. Im Depot sind die Gewinne zu 100%...
27 Minuten
Beschreibung
vor 3 Wochen
Mit dem Einsatz moderne und kostengünstiger Policenmäntel lassen
sich Vermögenswerte steuerlich optimieren, verschenken oder
vererben. Die Bezugsrechte können widerruflich oder
unwiderruflich gestaltet werden.
Im Depot sind die Gewinne zu 100% abgeltungssteuerpflichtig, im
Policen Mantel bei Tod der versicherten Person 100% steuerfrei.
Mann kann aber auch Veto-Rechte nutzen oder das die Gelder erst
zu bestimmten, fixen Terminen zur freien Verfügung stehen.
Somit also steuern, wann z.B. Kinder oder Enkelkinder an das
Vermögen gelangen, also z.B. zum 18. Oder 25 Geburtstag oder erst
zum 60.Geburtstag.
Warum und für welche Fälle man das anwenden könnte, erzähle ich
im heutigen Podcast
Daraus kann man diverse Praxisfälle ableiten.
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Viel Spaß beim Hören,
Dein Matthias Krapp
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***Bei diesem Beitrag handelt es sich nicht um eine Steuer-,
Rechts- oder Anlageberatung***
TRANSKRIPT dieser Folge (autom. generiert):
Ja hallo herzlich willkommen wieder
mal der Matthias mit einer
neuen Folge Wissenschaft Geld. Ja
und heute möchte ich ganz
gerne, wie ich dir am
Dienstag versprochen habe,
damit fortsetzen zu diesem ganzen
Thema Polisenmantel oder Depot, was
ist besser, das halt eben mit
dem Einsatz von modernen und
kostengünstigen Polisenmanteln.
sich vermögenswerte steuerlich optimieren
lassen, dass man damit schon
sehr frühzeitig auch über das
Thema schenken und vererben
nachdenken kann, dass man die
Bezugsrechte auch wiederruflich oder
unwiderruflich gestalten kann und
dadurch die Gewinne bis zu
100 Prozent steuerfrei stellen
kann,
wenn man beispielsweise eine andere
Person als versicherte Person
nimmt, als die die Inhaber -
und Versicherungsnehmer ist oder
halt, wenn man selber davon
profitieren will,
aber keine andere Person hat,
die man einsetzen kann oder
möchte, wobei es hier keine
verwandtschaftlichen Beziehungen geben
muss, um eine andere Person
als versicherte Person einzusetzen,
man zumindest 50 Prozent der
Träge steuerfrei vereinnahmen kann
gegenüber einem Depot. Depot, wo
ja immer die Erträge zu 100 %
steuerpflichtig sind und man nur
seinen persönlichen Freibetrag eventuell
einen V -Bescheinigung gegenhalten lassen
kann oder eventuell vorherige
Verluste,
die man realisiert und auch
im Verlustrechnung stopft, wären.
Ja, das Ganze ist natürlich
sehr spannend und deswegen freue
ich mich auch, dass das Thema
ankommt. Bei mir spielt es ja
einen ganz ganz großen,
wo eine in meinem Beratung zu
sprechen, damit den Kunden und
Mandanten Interessenten, wo ich zu
tun habe, es immer im
sechstelligen Bereich aufwärts geht
und dann natürlich das
Kapitalerträge und Versteuerungen ein
ganz wichtiges Thema spielt und
für Beträge,
die die ersten zwölf Jahre
nicht benötigt werden und wenn
dann der Kunden nach zwölf
Jahren auf 162 Lebens erreicht
hat, ist das ein Objekt.
Konstellation. Es geht aber genauso
auch beim 40 -Jährigen, der
vielleicht nie die Absicht hat,
22 Jahre zu warten, sondern
sagt, ich will es vielleicht
auch schon mit 55 machen, hat
also nur 15 Jahre Zeit.
Dann hat er 12 Jahre um,
ist aber noch nicht 62,
sondern erst 55. Auch da
macht es Sinn, weil durch den
Stundungseffekt der Steuersparnis heben
sich die etwas höheren Gebühren
absolut auf.
und er könnte komplett das
ganze beispielsweise auch im
fünffiften Lebensjahr nach 15
Jahren ausbezahlen lassen, würde
dann zwar ganz normal die
Abgeltung steuern. Span hat aber
wie gesagt diesen Stundungseffekt
in der Versicherungs - oder in
den Polizenmantel genutzt und
konnte dort steuervrei Dir Träge
vor sich her schieben.
Ja, und ich habe mich sehr
gefreut. Ich habe dann auch
von einem von euch und euch
lieben hören. und Hörerin eine
Mail bekommen und zwar schreibt
er in dieser Mail herzlichen
Dank auch wieder für deine
jüngste Podcast und eine Hörer
Frage.
Lieber Matthias ich hoffe sehr
du und deine Familie hattet
ein schönes Osterfest, ja das
hatten wir. Lieber Matthias nochmal
herzlichen Dank dafür, dass du
dich um finanzielle Bildung
gebühst.
Wer deinen Ratschlägen folgt kann
zwei Dinge gleichzeitig erreichen.
Mit Mehrgelassenheit, dass Thema
Finanzen angehen und gleichzeitig
sein Vermögen mehrren.
Ja, das bringt die Sache
eigentlich sehr schön auf den
Punkt, was wirklich dieser Antrieb
meines Podcasts ist, den ich
habe seit 2016 betreibe. Unsere
langsame Richtung Achternotze.
Folge hochläuf. Ja, Walden hat
er geschrieben, wie würde es
um die Alters - Deutschland
aussehen wenn mehr Menschen deinen
Ratschlägen folgen würden ja ich
sage mal ganz lapidar sicherlich
wesentlich besser als wenn sie
es nicht machen als wenn sie
selber machen oder wenn sie
es gar nicht machen und das
was ich hier mache ist ja
gut gemeint und ich glaube
auch gut gekonnt weil kennen
heißt nicht können aber ich
glaube ich
kenne unkönne jetzt kommt er
zu seiner frage Frage. Im
heutigen Dienstag -Podcast hast du
drei verschiedenen Optionen angesprochen,
wie ein Versicherungsmann helfen
kann,
Schenkung zu optimieren und die
persönliche Steuerlast zu senken.
Deine Rechenbeispiele sind beeindruckend.
Ja, die sind wirklich
beeindruckend. Man rechnen kann es
jeder und auch nachrechnen.
Aber es ist eben die Wirkung
und der Effekt, wo ich ja
gesagt hatte, unter den kleinen
Voraussetzungen im Depot oder in
der Politik. unter den gleich
Voraussetzungen mit allen Kosten
und Nachsteuern alles hier
gerechnet.
Natürlich bin ich jetzt kein
Versicherungsmann, ich bin ein
Vermögensmanager und Vermögensberater.
Hier geht es zwar um eine
Lösung, eine Anlagestrategie in
einem Versicherungsmantel,
aber ich würde mich jetzt
selber nicht als Versicherungsmann
beziffern, weil sämtliche andere
Themen wie die Sachversicherung und
andere Risiken beherrsch ich nicht
und gibt das dann auch an
entsprechende Netzwerke weiter,
weil man kann nicht alles
können, aber man kann wohl
viel kennen. So, weiter hast
du angekündigt, diese Woche einen
weiteren Podcast zu diesem Thema
zu machen. Was ich sehr
begrüße, ja mache ich auch
gleich gerne dazu.
Mir ist vollkommen klar, dass
du keine Einzelfälle im Detail
diskutieren kannst, sondern dass du
dafür auch ein Beratungsgespräch
brauchst. Ja, genau so ist
es, jeder Fall ist anders und
jeder hat eine andere
Risikobereitschaft,
einen anderen Anlagehorizont, andere
Anlage -Summen und andere Wünsche
und Ziele. So, und hier ist
es aber so, dass der Person,
die mir geschrieben hat, mir
liegen aber folgende Fragen am
Herzen,
die du vielleicht allgemein in
deinem Podcast einfließen lassen
kannst. Das will ich jetzt
gerne tun. Die erste Frage
ist, ist es möglich, bestehende
ETF -Positionen in einen neuen
Versicherungsmann zu beführen?
Das hat er jetzt geschrieben.
Nein, ein Versicherungsmantelmeier
natürlich zu beführen. Ja klar,
das ist möglich. Generell ist
das möglich, hängt aber dann
natürlich von dem Anbieter ab.
Mit dem Anbieter,
wo wir arbeiten, können wir
glaube ich über sieben oder
achttausend Fonds und ETS
integrieren, also Also das heißt
je nachdem welche ETS das
sind muss man natürlich gucken
ob diese auch bei der
Versicherung kaufbar sind oder
übertragbar sind.
Das kann man auch im
Einzelfall wie gesagt dann auch
abklären. So jetzt geht es
weiter. Falls das geht und
das geht ja wie gesagt im
Normalfall sagen wir mal. Was
geschieht mit den bereits
aufgelaufenen Gewinnen?
Werden diese Gewinne durch die
Überführung am Ende der Laufzeit
der Versicherung? auch je nach
Modellen oder teilweise oder gar
nicht besteuert. Ja, die Idee
hatte schon mal jemand, aber
da musste ich leider denjenigen
genauso enttäuschen wie hier dem
lieben Leser,
weil man geht so davon aus,
beziehungsweise die Banken, behandeln
diesen Depotübertrag in einer
Versicherungslösung steuerlich wie einen
Verkauf,
das heißt, heißt, ich kann
natürlich die Anzahl und die
entsprechenden ETS in eine Police
übertragen und somit die Struktur
und das Depot, wenn es mir
persönlich gefällt, so belassen,
aber steuerlich wird es so
behandelt, als wenn man an
diesem Tag verkaufen würde. Das
heißt, man nimmt zum
Übertragungsstich Tag die Kurse und
schaut, wie sind denn die
Einstandskurse und dann wird darauf
die Abkündungssteuer einbehalten.
bzw. entsprechende Freibildträge,
Verlustverträge beispielsweise in V
-Besteinungen gegengerechnet, so dass man
zwar die Struktur und die
Funks behalten kann, aber
steuerlich wieder bei Null
anfängt,
weil ansonsten wäre es ja
super schön. Ich habe da
jetzt ein paar Jahre schon
richtig gute Gewinne drin und
überführe die dann in
Versicherungsmantel. Das macht natürlich
der Gesetzgeber nicht mit.
So könnt ich mir auch ein
bisschen auch ausschütten ETS in
so einem Versicherungsmantel aufgenommen
werden und wenn ja was
geschieht dann mit den
ausgezahlenen Ausschüttungen können die
in so einem Mantel auch
direkt wieder angelegt werden.
Ja natürlich kann man ausschütten
eine Fonds kaufen und da wird
die Ausschüttung sofort reinvestiert.
Das heißt man hat gar nicht
irgendwo ein Konto oder irgendwas
wo das gut geschrieben wird
sondern die Depo Bank die im
Hintergrund die Fondspolize dann
dann praktisch umsetzt,
reinvestiert das Geld sofort in
neue Anteile des jeweiligen
Ausschüttel -Fongs und somit erhöhen
sich dann die Fong -Anteile.
Ja, okay, vielleicht wirst du
jetzt die Frage stellen, warum
man überhaupt einen Ausschüttel
einen ETF nehmen sollte. Mir
geht es aber um die Fall,
dass bereits Ausschüttel in den
ETFs vorhanden sind, die man
ungern verkaufen möchte. Ja, dann
sind wir wieder bei der
ersten oder zweiten Frage.
Du kannst auch Ausschütteln nehmen,
du kannst sie auch übertragen.
Die Ausschütteln werden auch
reinvestiert, nur steuerlich, wie
gesagt, fängt man praktisch bei
Null wieder an und es wird
wie ein Verkauf behandelt.
So, was haben wir denn noch?
Noch ganz generell, der
Grenzbereich zwischen Vermögensaufbau,
Versicherungsmöglichkeiten, und Steuerrecht
ist sehr interessant. Vielleicht
geht es anderen Hörern ja
ähnlich, da diese Thematik in
anderen Podcasts oder Veröffentlichungen
noch nicht so stark diskutiert
wird.
Ja, das kann gut sein, da
ich ja nicht alle Podcasts
hören kann und will und auch
nicht abchecke, wer da wo
schon mal was gemacht hat.
Aber wie sagt das?
das ist einer meiner
Lieblingsthemen. Du kannst gerne
meinen Fragetext verwenden in
deinem Podcast. Allerdings bitte
ich dich bei der Namensänderung
nur meinen Vornamen zu nennen
aus vertraulicherheitsgründen. Klar
Jürgen,
das mache ich doch gerne.
Lieber Jürgen fühlt sich gerne
eher persönlich angesprochen. Ich
hoffe, ich konnte deine Fragen
so weit beantworten, weil du
schreibst ja auch vielleicht haben
andere Hörer ja ganz ähnliche
Fragen,
treten aber nicht direkt mit
dir in Kontakt. Ja, auch das
ist sicherlich so und ich
biete euch gerne nach wie vor
an diesen Kontakt zu mir zu
suchen. Der,
der es macht, der weiß, dass
ich sehr schnell, extrem schnell,
kurzfristig reagiere, selbst wenn
ich in den Urlaub auf
Tagungsseminare, whatever wo bin,
habe ich mir vorgenommen, immer
zu antworten, meistens noch
taggleich. Manchmal sogar abends.
abends sofort und wenn ich
das wirklich nicht helfen kann,
dann sage ich das auch oder
ich benenne jemand,
der helfen kann und will,
weil ich, wie gesagt, wo
gerne helfen möchte, aber nicht
alles persönlich umsetzen kann,
dazu fehlt mir die Zeit und
halt eben auch das Potenzial,
deswegen auch bestimmte
Mindestanlagegrößen, mit denen ich
mich auseinandersetzen kann und
möchte und dann auch meine
volle Energie. da reinsetzen ja
und jetzt geht es weiter mit
energie reinsetzen und wie
versprochen weitere beratungs fälle
und ansätze ich habe mir noch
mal ein paar andere fälle
vorgenommen die vielleicht ein oder
andere kennt der ja schon mal
einen ähnlichen fall in seiner
familie oder umfeld gehört hat
aber
darauf keine antwort wusste oder
vielleicht so ein fall hat
aber noch gar nicht wusste
wie man den den lösen kann.
Schauen wir mal. Ich habe
jetzt einfach mal so einen
Fall genommen,
soll es ja auch geben. Dort
sind zwei Elternteile, ich nenne
jetzt mal Dagmar und Peter,
die sind sehr wohlhabend und
suchen einen Weg, ihr Vermögen
vorzeitig schon an ihre Tacht
dazu ertragen.
Das Problem bei der ganzen
Geschichte ist aber, dass die
Chantal in diesem Fall ja so
ein kleines in einem Stricken
Früchtchen ist. Sagen wir mal.
mal, und dieses kleine Früchtchen
aufgrund des jungen Alters,
aber halt aufgrund heutzutage, ich
sag mal, der früh eintretenden
Pubertät oder mittlerweile ja auch
auf politischen Situationen
herausgeschuldet, wo manche Sachen
immer lockerer werden.
Die Chantal ist erst 12 Jahre
alt, aber die raucht schon,
die trinkt schon, die nimmt
ein bisschen Drogen und wurde
auch schon beim Laden die
Stalle erwischt. Es ist sicherlich
alles auf einmal, nicht so
oft, aber vielleicht...
raucht sie auch nur oder
vielleicht trinkt sie nur oder
vielleicht raucht sie untrinkt sie
oder vielleicht trinkt sie nicht
und raucht nicht, nimmt dafür
aber Drogen oder Cannabis, whatever
oder vielleicht Clownsinnur. Auf
alle Fälle möchten Dagmar und
Peter die Eltern nach der
Schenkung weiterhin die Kontrolle
über das Vermögen behalten und
sicherstellen,
dass egal was später passiert,
die Tochter in diesem Fall
beispielsweise nicht vor dem 25.
Lebensjahr. Lebensjahr über das
Geld verfügen kann, in der
Hoffnung, dass bis dahin die
Vernunft wieder da ist.
Man kann aber auch sagen,
nicht vor dem 30. oder 35.
oder 40. Das kann man frei
gestalten. Man muss halt eben
nur wissen, dass man es
gestalten kann und wie man es
gestalten kann und woran man
denken sollte,
damit wie in diesem Fall
alles richtig läuft. In diesem
Fall läuft es alles richtig,
wenn wir so machen. Das
beispielsweise eines der beiden
Eilternteile. ob jetzt der Vater
oder die Mutter wieder,
wie in den vorherigen Beiträgen
auch, die Schenkung vollzieht und
selber nur in einem Verstrichen
mit 1 % Vater oder
Mutterversicherungsnehmer wird und die
verbleibenden 99 % per Schenkung an
die Tochter übertragen werden.
Und somit kann die Tochter
bei einer geplanten Endnahme immer
noch verfügen, wenn der betroffene
Vater oder die betroffene
Mutter,
also einen Elternteil dieser
Übertragung, zustimmt. So und bei
Tod, wie gesagt, kann man
dann auch noch regeln,
beispielsweise vom Vater,
dass dieses 1 % dann die
Mutter übernimmt, so dass dann
eben nicht die Tochter schon
100 % hat. Ganz, ganz wichtig,
einer der beiden Eltern. wird
in diesem Fall wieder als
versicherte Person eingesetzt.
Am besten die, sagen wir mal,
mit der längsten Lebenserwartung.
Das heißt, wenn die Mutter
beispielsweise die jüngere Person
ist, dann setzt man die
Mutter ein oder man kann aber
auch den Vater einsetzen.
Als Beitrags -Sahler und damit auch
Schenker, man kann seinem Kind
ja bis zu 400 .000 Euro
schenken und das pro Elternteil
Elternteil, also die können auch
800 .000 Schenken, jeder 400 .000
und das kann ja alle 10
Jahre wieder neu erfolgen,
sind dann halt eben die
Eltern. Und jetzt kommt, was
wichtig ist, bezugsberechtigt im
Erlebensfall, beispielsweise mit dem
25. Lebensjahr,
ist die Tochter und
bezugsberechtigt im Todesfall ist
auch die Tochter, wenn aber
der Tod der versicherten Personen,
also Vater oder Mutter, früher
eintritt,
beispielsweise mit 16 oder 17
oder 18, kann man eine
sogenannte Termin -Fix -Lösung einbauen.
Das heißt, es kommt bei
dieser Todesverleistung dann erst
mit dem 25.
Lebensjahr zu dem Zugriff. Der
Vorteil ist aber, dass die
Erträge zu 100 % sind.
steuerfrei sind und im Erlebensfall
ist es dann so, dass die
Abgeldungssteuer beziehungsweise bei den
Entnahmen die Abgeldungssteuer und
im Erlebensfall das Halpertragsverfahren
zählt,
also 50 % der Erträge dann
steuerfrei sind. Somit kann man
also wie gesagt, ich sage mal
dem Teenager oder dem Früchtchen
auf Schiefenbahn schon was senken
mit einem Vetorecht,
aber die Hand drauf halten
und auch vorsorgen, dass sollte
das ältertein früher versterben als
gewünscht und gehofft und geplant,
dass man hier noch ein Alter
dazwischen schiebt,
mit dem das Kind dann erst
verfügen kann. Jo, dann haben
wir noch einen anderen Fall,
ist ja auch nicht mehr so
selten, soll ja auch immer
häufiger vorkommen, der geschiedene
Ehemann mit einer minderjährigen
Tochter.
In dem Fall nehmen wir uns
mal den Heinz, der Heinz ist
45. Jahre alt, ist Unternehmer,
geschieden und hat das geteilte
Sorge recht für seine Tochter.
Denen wir jetzt mal Maya.
Ja,
aber das Verhältnis zu seiner
Ex -Rauer von dem Heinz, weil
er geschieden ist, das ist
nicht mehr so toll. Das ist
eher ganz schlecht. Ja, und
Töchter hier Maya, die ist
auch ja 7 Jahre alt, die
lebt jetzt das Wechselseitig mal
beim Mutter,
mal beim Vater. Die Mutter
ist geringfahre Dienerin, aber...
aber der Vater kommt auf alle
Fälle auch seinen Unterhaltszahlungen
nach. Ja und jetzt sucht der
Vater einen Weg, das Vermögen
vorab,
sagen wir schon, auf die
Maya, seine Tochter zu vertragen,
will dabei aber sicherstellen, dass
seine Ex -Frau auf keinen Fall
Zugriff bekommt.
Das soll es ja geben und
auch das können wir lösen und
Und wie lösen wir das? In
diesem Fall der geschiedene Ehemann
mit seiner minderjährigen Tochter.
Wir machen das in der Praxis
dann wieder so.
Versicherungsnämer ist der Vater 1.
Der schenkt der Tochter Maya
das Geld. Er ist wieder 1 %
Versicherungsnämer und die Tochter
Maya 99 % Versicherungsnämerin.
Einen Namen ist also nach wie
vor auch hier nur mit
Zustimmung des Vaters möglich. Er
hat also ein Veto Recht. der
Papa. Ja und die versicherte
Person ist dann auch der
Papa,
das heißt die Mutter scheidet
ja aus, weil er mit ihr
nichts zu tun haben möchte
und auch verhindern möchte, dass
dort irgendwie was in der
Konstellation passieren könnte,
was er nicht will. Vater ist
dann wie gesagt versicherte Person,
ist mit 1 % Versicherungsnehmer und
der Schenker als Beitragssaler, der
hier bis zu 400 .000 Steuerfrei
an seine Tochter Maia schenken
kann.
Und das kann er, wer er
will, nach 10 Jahren wiederholen.
Und auch hier ist dann
wiederum wichtig, so wie eben
schon. Bezugsberechtigt im Lebensfall
ist seine Tochter und
bezugsberechtigt in seinem Todesfall
ist auch seine Tochter.
Er kann aber sagen, okay,
weil sie minderjährig ist, dass
beispielsweise seine Tochter z .B.
erst mit 18 Jahren oder mit
25 oder mit 30 Jahren das
Geld Geld bekommen soll,
ja und wenn sein Todesfall
eintritt, hat die Tochter dann
so lange zu warten bis ihr
alter eintritt, aber auf anderen
Seite die Erträge zu 100
Prozent steuerfrei, die bis dahin
aufgelaufen sind und sollte es
zum Erlehmensfall kommen,
dass die Tochter das Geld
irgendwann bekommt, weil der Vater
sagt okay, jetzt kann es
passieren, dann kann er zustimmen
mit seinen 1 Prozent, dann
ist es so dass dann das
halb ertragsverfahren gilt je
nachdem wie es dann aussieht
mit 62 und 12 Jahre ansonsten
halt eben ganz normal die
abgeltungssteuer gezahlt wird aber
wieder dieser stundungseffekt eingetreten
ist.
Was haben wir denn noch für
möglichkeiten? ja jetzt nehmen wir
Sommereinfall rein dran und zwar
eine Enkelin und der missliebige
Schwiegersohn.
Und zwar haben wir jetzt
Renate und Horst. Die sind
beide sehr vermögend und möchten
jetzt zu Lebzeiten ihrer Enkelin
Pauline schon waschenken. Und
Pauline ist erst drei Jahre
alt.
Das Problem ist aber, ihre
Tochter Britta, also die Mutter
von Pauline, die ist mit
Rüdiger verheiratet. [Musik] Rüdiger
darf von Halten Horst und
Renate überhaupt nichts und sie
möchten auf keinen Fall,
dass er irgendwie an das zu
übertragende Vermögen für die
Enkeltochter, für die Britter
gelangen kann. Ja, wie kann
man in solchen Fall lösen?
Ja, fragt den Versuchungsmann. Nee,
fragt mich. Ich bin kein
Versuchungsmann, fragt den
Vermögensberater, Vermögensmanager. der
sich mit solchen Fällen
beschäftigt, der das auch schon
zigmal umgesetzt hat und jetzt
nicht nur in der Theorie,
sondern auch in der Praxis
umgesetzt hat und der würde
in diesem Fall folgende Lösung
vorschlagen, damit die liebe
Enkelin ihr Geld bekommt und
nicht der böse Schwiegersohn an
dieses Geld herankommt und was
denkt ihr,
wie wir das machen? Ja, es
kommt auch schon wieder bekannt
vor. Versicherungsnehmer ist
beispielsweise jetzt die Oma mit
1%. 1 % und die Enkeltochter
99%. Das heißt,
die Zustimmung von Oma in
diesem Fall ist immer notwendig.
So und im Fall von Tod
Oma kann Opa wasst,
dann dieses 1 % übernehmen, es
läuft so weiter. Als versicherte
Person nehmen wir beispielsweise,
wenn Oma die Versicherungsnehmer
ist, den Opa. [MUSIK] Ja, Opa
ist dann,
wie gesagt, versicherte Person. So,
Tochter wäre sinnvoller, aber wenn
Großeltern vor dem 18. Lebensjahr
der Enkelin sterben, haben wir
das Problem, besteht der Vertrag
fort und der Schwiegersohn hätte
Zugriff.
Und deswegen machen wir das
nicht so, sondern versicherte
Person ist dann halt eben
nicht die Tochter, weil die
ist ja deren Tochter und die
ist verheiratet.
und dann ist der Mann ihrer
Tochter wieder mit im Spiel.
Deswegen nehmen wir in diesem
Fall halt eben nicht Vater
oder Mutter, sondern halt eben
Opa.
Opa und Oma oder Oma oder
Opa sind hier die Schenker,
die können ja auch pro
Großelternteil 200 .000 Euro alle
10 Jahre verschenken.
wie gesagt mit ein Prozent
Opa oder Oma als
Versicherungsnehmer und 99 Prozent
die beschenkte die Enkeltochter und
versicherte Personen in diesem Fall
beispielsweise der Opa und nicht
deren Tochter damit nicht der
Mann als halt dem Vater der
Enkelkinder damit an die Gelder
herankommen kann vor dem 18.
Lebensjahr. und bezugsberechtigt ist
natürlich wieder hier Enkeltöchterchen
und zwar wieder im Tod von
Opa zu 100 Prozent
steuerfrei,
aber ich kann beispielsweise sagen,
sie bekommt erst mit 18 und
wenn sie es mit 18 bekommt,
aber Oma beziehungsweise Opa noch
lebt, dann wird Abgeltungssteuer
bezahlt oder Halbentrachtsverfahren je
nach Konstellation.
und somit haben wir auch hier
wieder eine clevere Lösung gefunden
etwas zu machen und das nehme
ich mir noch ein Fall vor
und dann haben wir auch schon
sehr sehr lange wieder gesprochen
oder nehme ich den Fall für
das nächste mal,
ne ich nehme jetzt für
diejenigen die noch ein Trasse
haben, ihr könnt ja gerne
dabei bleiben. Jetzt haben wir
noch den Patriarchen, der ist
61 Jahre alt, oh der ist
genau so alt wie ich, der
ist verheiratet,
bin ich auch. Der ist auch
sehr vermögen, das weiß ich
nicht. Aber er ist auch sehr
eigen, bin ich nicht. So, der
Patriarch, ich nenne ihn jetzt
mal Donald.
Der hat vier wachsende Kinder,
habe ich nicht. Also ich bin
es nicht. Er hat vier
wachsende Kinder, 27, 29, 30
und 36 Jahre alt. Und er
ist so vermögen, dass er
jedem seiner Kinder schon 400 .000
Euro übertragen und tanken
möchte.
aber er will noch die Hand
drauf halten und außerdem möchte
er, dass bei seinem Tod
keines der vier Kinder vor
dem 60. Lebensjahr des jeweiligen
Kindes über das Vermögen verfügen
kann.
Also er will 400 .000 jedem
Kind senken, aber er will
nicht, dass die Kinder vor
dem 60. Lebensjahr darüber verfügen
kann, denn die sollen gefälligst
selbst für den Lebensunterhalt
sorgen.
Ich schmeiß sie doch jetzt
noch nicht mit Geld zu und
die machen sich einen schönen
Tag. Nee, nee, hat der Donald
hier gedacht. Das läuft so
nicht. Ich schenk denen die
400 .000 Euro und die müssen
halt eben warten,
bis sie 60 sind. Ja, und
wie macht der das? Ihr könnt
euch fast schon wieder denken,
wenn ihr jetzt zugehört habt.
Der Vater, der Donald, ist
wieder hier mit einem Prozent
Versicherungsnehmer.
Na, die Tochter ist nur mit.
99 % Versicherungsnehmer und jedes
Kind kann nur zustimmen, wenn
der Vater seine Zustimmung gibt,
weil er sein Veto Recht hat.
Versicherte Besohnen ist dann auch
hier wieder der Vater,
die Mutter steidet aus, denn
wenn Donald vorzeitig stirbt, geht
der Versicherungsnehmeranteil an die
Versicherte Besohnen oder das Kind
über und dann könnten verfügungen
gemacht werden.
Das will aber ja nicht, die
sollen auf alle Fälle nicht
versächtlich rankommen. Das heißt,
ihr schenkt ihn jetzt als
Beitragszahler 400 .000 Euro. Eine
Frau könnte das auch nochmal
machen, steuerfrei,
alle 10 Jahre, kann er auch
wiederholen, setzt dann jeweils die
vier Kinder bei jedem Vertrag,
also jedes Kind einzelnd als
bezugsberechtigt im Lebensfall ein
und als bezugsberechtigt bei
tot.
Tod erst, wenn das jeweilige
Kind 60 Jahre alt ist. Das
heißt, in dem Fall, das Kind
mit 27 muss am längsten
warten und mit 36 muss am
wenigsten warten,
muss aber auch noch letztendlich
24 Jahre warten, um mit 60
an das Geld heranzukommen. Sollte
der Vater, der schon ein
bisschen älter ist, wie 61
dann nicht mehr leben muss es
trotzdem warten.
und somit hat man all diese
Vorstellung eingebaut er kann
mitreden die Kinder sorgen und
müssen selber für ein
Lebensunterhalt sorgen bekommen aber
halt eben zum 60.
Lebensjahr wenn er Feuer stirbt
erst das Geld trotzdem auch
wenn er nächstes Jahr oder
übernächstes Jahr stirbt bekommen
sie erst mit 60 jeweils wenn
jeder 60 ist das Geld für
ihre Altersversorgung und müssen
sich bis dahin selber um sich
und um ihr Geld kümmern.
Ja, damit habe ich glaube ich
jetzt ein paar, das hatte
Fälle genannt und wer weiß,
ob du oder ein Bekannter mal
irgendwann diesen Fall habt und
ihr nach einer Lösung sucht,
dann könnt ihr euch daran
erinnern. Da gab es mal
ein,
zwei Podcasts in 2024 und
zwar am 1. April und jetzt
aber... am freitag den nächsten
am freitag haben wir ja schon
den 6.
April heute den 5. April ja
und dann habt ihr so ein
kleines Nachschlage wert oder wenn
ihr nicht schlagen nachschlagen
wollt dann ruft euch oder
einfach mal mein namensgedächtnis
ruft mich an meld mich an
schreibt mich an und man
erarbeitet dann eine lösung jo
so viel so gut jetzt einige
einige Praxisfälle.
Ich wünsche euch viel Spaß
damit, wenn auch ihr Fragen
habt, egal zu welchen Fällen,
wenn ich sie beantworten kann,
beantworte ich sie gerne und
wenn nicht, dann sage ich das
auch oder nenne euch ein,
der es beantworten kann. Wir
hören uns dann wieder nächste
Woche Dienstag der Matthias.
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