Vorbereitung auf den Tod: Ich (35) plane meinen Abgang

Vorbereitung auf den Tod: Ich (35) plane meinen Abgang

«Die eigene Beerdigung vorzubereiten, macht mehr Spass, als man denkt.» Zu dieser Erkenntnis kommt Input-Redaktor Matthias von Wartburg. Er lässt sich vom 37-jährigen Lastwagenchauffeur Florian inspirieren, dieser hat bereits seinen Grabstein aufgestellt.
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Beschreibung

vor 1 Jahr
«Die eigene Beerdigung vorzubereiten, macht mehr Spass, als man
denkt.» Zu dieser Erkenntnis kommt Input-Redaktor Matthias von
Wartburg. Er lässt sich vom 37-jährigen Lastwagenchauffeur Florian
inspirieren, dieser hat bereits seinen Grabstein aufgestellt. Und
warum sollte man seinen Abgang planen? Nun, es gibt zwei Tage im
Leben, an denen alle kommen: die Hochzeit und die Beerdigung. Bei
der Hochzeit planen wir jedes Detail. Bei der Beerdigung müssen
meist die Angehörigen, mitten in der Trauer und in kurzer Zeit,
alles selbst entscheiden. Warum sich also nicht auch auf seinen Tod
vorbereiten? Wer sich darauf einlässt, muss einen ziemlichen
Papierkrieg bewältigen. Hier eine Übersicht: Testament: Ein
Testament regelt in erster Linie die finanzielle Aufteilung des
Vermögens. Es muss komplett von Hand geschrieben sein. Nicht fehlen
dürfen Datum und Unterschrift. Wer sein Testament nicht von Hand
schreiben kann oder will, kann dieses auch von einem Notar und zwei
Zeugen öffentlich beglaubigen lassen. Sorgerechtsverfügung: Sterben
beide Eltern minderjähriger Kinder, muss die Kinder- und
Erwachsenenschutzbehörde KESB einen Vormund oder eine Vormundin
bestimmen. Mit der Sorgerechtsverfügung können Eltern festhalten,
wer zu ihren Kindern schauen soll. Diese Verfügung muss nicht
handschriftlich sein. Online finden sich diverse Vorlagen. Die
Sorgerechtsverfügung ist rechtlich nicht bindend. Ist das Kindswohl
durch den Wunsch in der Verfügung nicht gefährdet, richtet sich die
KESB in der Regel danach. Bestattungsverfügung: Hier regle ich
meine Beerdigung. Will ich aufgebahrt werden? Welche Kleidung will
ich tragen? Kremation, oder Erdbestattung? Friedhof oder Wald?
Trauerfeier in der Kirche? Todesanzeige? Die Bestattungsverfügung
muss nicht handschriftlich verfasst sein. Sie dient den
Hinterbliebenen als Leitfaden. Wichtig: Man muss dem Umfeld
unbedingt mitteilen, dass man eine Bestattungsverfügung hat und wo
diese aufbewahrt ist. Patientenverfügung: Mit einer
Patientenverfügung sorgt man für Situationen vor, in denen man
nicht mehr selber entscheiden kann. Man hält im Voraus fest,
welchen medizinischen Massnahmen man zustimmt und welche man
ablehnt. Es gibt vorgefertigte Formulare, welche man ausfüllen und
unterschreiben kann. Vorsorgeauftrag: Der Vorsorgeauftrag kommt zum
Zug, wenn man nicht mehr urteilsfähig ist. Man kann Personen
bestimmen, welche im Notfall stellvertretend die wichtigen
Entscheidungen treffen. Der Vorsorgeauftrag muss, gleich wie das
Testament, komplett von Hand geschrieben sein. Nicht fehlen dürfen
auch hier Datum und Unterschrift.

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