#792 - Policenmantel oder Depot - Was ist besser?
Mit dem Einsatz moderne und kostengünstiger Policenmäntel lassen
sich Vermögenswerte steuerlich optimieren, verschenken oder
vererben. Die Bezugsrechte können widerruflich oder unwiderruflich
gestaltet werden. Im Depot sind die Gewinne zu 100%...
17 Minuten
Beschreibung
vor 1 Monat
Mit dem Einsatz moderne und kostengünstiger Policenmäntel lassen
sich Vermögenswerte steuerlich optimieren, verschenken oder
vererben. Die Bezugsrechte können widerruflich oder
unwiderruflich gestaltet werden.
Im Depot sind die Gewinne zu 100% abgeltungssteuerpflichtig, im
Policenmantel bei Tod der versicherten Person 100% steuerfrei.
Daraus kann man diverse Praxisfälle ableiten.
NEU!!! Hier kannst Du Dich kostenlos für meinen Minikurs
registrieren und reinschauen. Es lohnt sich:
https://portal.abatus-beratung.com/geldanlage-kurs/
Viel Spaß beim Hören,
Dein Matthias Krapp
(Transkript dieser Folge weiter unten)
Mein Buch "Keine angst vor Geld":
https://amzn.to/3JKAufm
Matthias Finanzseminare:
https://wissen-schafft-geld.de
Matthias auf Facebook:
https://www.facebook.com/matthiasfranzaugust.krapp
Matthias auf LinkedIn:
https://www.linkedin.com/in/matthiaskrapp-finanzmensch/
Abatus Finanz-Newsletter:
https://www.abatus-beratung.com/newsletter-anmeldung/
️ Matthias per E-Mail:
krapp@abatus-beratung.com
***Bei diesem Beitrag handelt es sich nicht um eine Steuer-,
Rechts- oder Anlageberatung***
TRANSKRIPT dieser Folge (autom. generiert):
Ja hallo, hier ist er doch
wieder der Matthias mit einer
neuen Folge Wissenschaft Geld und
heute am Dienstag, dem Wochenende
nach Ostern,
wo es häufig ja auch dazu
kommt, man sitzt mit der
Familie zusammen, man spricht über
das ein oder andere, ich
hoffe nur über Positives, aber
manchmal wird ja auch und
werden ja auch die Feiertage
dazu genutzt,
wichtige Sachen informieren, Kreise
zu. besprechen oder sich selber
mal ein bisschen zurückzuziehen und
zu überlegen, wie kann ich
denn das ein oder andere
Gestalten oder eine Herausforderung
lösen.
Ja, wie du ja weißt, bin
ich ein ganz, ganz, ganz
großer Freund von den sogenannten
Polisenmanteln, also das Geld nicht
in einem Depot anzulegen, sondern
genauso wie ich es in einem
Depot anlegen würde.
es dann in ein Polisenmantel
zu packen, um diesen Vermögenswert
beispielsweise am Nachlass vorbei
gezielt zu vererben,
die Gelder beispielsweise zu
schützen, ob es vor Insolvenz
ist, vor außerirdischen Beziehungen,
sprich geliebten vor der
Familie.
Und da hat das schöne, tolle
Gestaltungsmöglichkeiten, weil ich halt
eben die Bezugsrechte auch
aufteilen kann und spetten kann.
Also ich kann die Bezugsrechte
wiederruflich oder unwiderruflich
gestalten und damit halt eben
einiges an Zusatznutzen generieren
und damit Fälle konstruieren,
die vielleicht ein oder andere
gar nicht kennt und deswegen
möchte ich mal ganz kurz
darauf... eingehen, was es für
Möglichkeiten gibt. Ich kann ja
generell das Geld für mich
selber anlegen,
teilweise bis zu komplett
steuerfrei. Ich kann das Geld
anlegen für die Kinder, aber
mit allem Wettorecht versehen, dass
die Kinder, solange ich noch
da bin,
keine Möglichkeit haben, darüber zu
verfügen und wenn dann nur
mit meiner Zustimmung. Ich kann
das gleiche auch für Enkelkinder.
machen oder ich kann es für
die Kinder oder für die
Enkelkinder machen mit diesem
Vetorrecht und trotzdem,
wenn ich verstärbe, auch da
eine Vorsorge treffen, dass das
Geld vielleicht nicht sofort,
sondern vielleicht erst später zur
Verfügung stellt, um halt gewisse
Schutzmechanismen und Vorsorgemaßnahmen
zu treffen,
je nachdem, was mich persönlich
bewegt und ich versuche mal
den einen oder anderen. anderen
Fall hier kurz anzureißen. Die
Parameter sind dann immer die
gleichen. Das heißt, ich vergleiche
immer ein Depot mit dem
Polismantel.
Ich setze immer die gleiche
Kursgewinne voraus, die gleiche
Aktienquote, den gleichen Steuersatz,
die gleiche Vergütung beispielsweise
für mich als Berater,
der dieses Konzept entwickelt und
umsetzt und einsetzt, so dass
wirklich alles gleich ist und
man will ich sagen kann, wenn
ich das so im Depot mache
oder wenn ich das so in
einem Polisenmantel mache und davon
ausgeht,
dass die Entwicklung dann in
der Zukunft identisch ist und
ich eigentlich nur stattdessen den
Mantel als Hülle drum herum
gebaut habe, dann ist es auch
ein fairer Vergleich.
Man muss halt eben wissen, im
Depot ist es immer so, dass
beim Tod alle aufgelaufene Gewinne,
die bis dahin waren. zu 100 %
abgeltungssteuerpflichtig sind und in
der Polizei,
wenn es die versicherte Person
trifft, die Gewinne zu 100 %
abgeltungssteuerfrei sind, also nicht
abgeltungssteuerpflichtig.
Im Erlebensfall sind sie zu
50 % steuerfrei. Daraus kann ich
natürlich verschiedenste Sachen
konstruieren und bei beispielsweise
mal hier ein Anleger nehmen,
das 45 .000 und möchte 100 .000
Euro anlegen, hat jederzeitigen
Zugriff, aber er will es halt
eben nicht konsumieren. Und wenn
dieser jetzt 20 Jahre lebt
und er würde sich das
auszahlen lassen,
dann hatte er unter diesen
eben genannten Voraussetzungen mit
der Aktienquote von 60 Prozent
und den gleichen Entwicklungen. Im
Depot beispielsweise aus diesen 100
.000 Euro. Euro. Ich hatte dann
eine Wertentwicklung angegeben oder
einfach mal angesetzt von 4 %
Kursgewinne und 2 % Zinsen.
Da kommt diese Person nach 20
Jahren, wenn sie es im Depot
gemacht hätte auf 176 .248 Euro
und in der Police dann, wenn
man drüber verfügt, verfügt nach
20 Jahren im 65.
Jahr über eine Leistung von
214 .000 Euro. Euro, also rund
38 .000 Euro mehr. Nur
dadurch,
dass ich diesen Mantelnutze und
Unterbruchschichtigung aller Kunden. Wenn
jetzt allerdings diese Anleger mit
45 beispielsweise ein 70 -jähriges
Elternteil als versicherte Person
einsetzt und nicht sich selber
und dieses Elternteil mit 90
verstirbt,
dann hat derjenige, der Anleger,
der jetzt 45 .000 Euro hat.
ist, den Riesenvorteil, dass die
Leistung komplett steuerfrei ist.
Das heißt, die Police, die
dann fällig wird durch den
Tode des verstorbenen Elternteils,
was jetzt 70 ist und dann
mit 90 in 20 Jahren sterben
würde, hätte in dieser Police
232 .000 Euro zur Verfügung,
gegenüber 176 .248 immer noch die
gleiche Sommer,
was eben die Probe macht. hat
und damit werden die Mehrträge
nicht 38 .000 gegen den Depot,
dann sogar 56 .000 Euro, noch
mal 18 .000 Euro mehr.
So und das heißt Fazit durch
den Einsatz einer anderen
versiegerten Person kann man die
Ergebnisse aufgrund der Steuerfreiheit,
sprich hier Todesverleistung natürlich
nochmal erheblich verbessern.
Nehmen wir nochmal einen zweiten
Praxisfall, Schenkung zu Lebzeiten.
Nehmen wir mal an, vermögende
Kundin, 50 Jahre alt, möchte
zu Lebzeiten im Rahmen der
Freibeträge ihr Kind jetzt schon
mit 100 .000 Euro beschenken.
Optional kann sie bis zu
ihrem Tod über die Entnahmen
noch mitbestimmen. So und die
Mutter stirbt mit 90 Jahren.
Das Kind ist 20 Jahre
alt,
Versicherung Versicherungsnehmer und
versicherte Person. Wenn ich das
so schenken würde, also ich
schenke dem Kind diese 100 .000
Euro, das Kind ist 20 Jahre
alt,
wie sagt und ist sowohl
Versicherungsnehmer als auch versicherte
Person, dann ist es innerhalb
der Schenkungsfreibeträge aber
suboptimal, weil nach 40 Jahren
beispielsweise,
also das Kind dann 60 ist,
da wären in den Beport. oder
den eben voraus gesetzten Annahmen
312 .813, wenn das ganze über
diese Polise läuft,
dann immerhin 453 .529 Euro, das
heißt ein schöner Stolz am
Meertrag von 140 .000 Euro über
die Lösung dem Kind kein
Depot,
sondern eine Polise zu schenken.
schenken. Ja, ich kann es
aber auch anders machen und
gehe so hin, dass das 20
-jährige Kind halt eben die
Schenkung bekommt,
aber die Schenkerin spricht die
verbögende Kundin in diesem Fall
halt die versicherte Person in
dieser Police ist und der
Voraussetzung,
dass die versicherte Person, die
Schenkerin, die Mutter, die jetzt
50 ist, auch wieder 90 wird.
Sieht es nach 40 Jahren nach
wie vor so aus, hätte die
Mutter dem Kind ein Depot
geschenkt,
wären aus diesen 100 .000 Euro
312 .813 geworden. Und in dieser
Police, wenn die Mutter dann
stirbt mit 90, ist es eine
Todesverleistung.
Und diese Todesverleistung ist zu
100 Prozent steuerfrei. bekommt das
Kind mit 60 statt wenn es
selber versicherte Person gewesen
wäre nicht 453 sondern 566 .000
46 Euro das sind 253 .000
Euro mehr als im Depot also
wenn die Mutter der Tochter
ein Depot geschenkt hätte und
das sind Raute baut nochmal
113 .000 Euro mehr mit der
der Lösung,
dass die Mutter auch gleichzeitig
versicherte Person ist. Ja und
die Mutter hätte sogar hier
noch ein Vetorecht einbauen können
und hätte der Tochter nicht
100 .000 sondern 99 .000 Euro
geschenkt und 1000 Euro selber
behalten,
dann habe ich wie gesagt das
Vetorecht und damit kann die
Mutter sogar zu Lebzeiten immer
noch mitreden. Sollte sie 99 .000
Euro bezahlen,
dann ist das das Vetorecht,
der Schenkerinnen halt eben als
versicherter Person kann man also
die Ergebnisse aufgrund dieser
Steuerfreiheit im Todesfall erheblich
verbessern und durch 1 % Anteil
behalten,
also nur 99 % verschenken und
1 % behalten und mit
Versicherungsniemal werden mit 1 %
kann halt eben der Schenker
immer noch mitbestimmen bei
Entnahmen und somit ein Veto -Recht
für sich behalten,
wenn man sich nicht so ganz
sicher ist, was dann das
Töchterchen mit diesen Gelder
später machen würde. Jo, jetzt
gehe ich noch ein Fall durch
und dann mache ich eine
Fortsetzung für den nächsten
Podcast.
Jetzt nehmen wir nochmal den
letzten Praxisfall, und zwar hier
eine Schenkung an die Enkel
mit einem einem Vetorecht. Und
zwar sind hier Großeltern, die
möchten beispielsweise im Enkelkind
jetzt schon 50 .000 Euro
schenken.
Sie möchten jedoch bis zu
ihrem Tod bzw. bis zu einem
bestimmten Lebensjahr über die
Verwendung des Vermögens noch
mitbestimmen. Und wir tun jetzt
hier mal so, dass die
Familienverhältnisse intakt sind.
Solche Fälle habe ich ja alle
in der Praxis schon durchgezogen.
Wir haben jetzt also
beispielsweise, ich sag mal... den
Oma oder die Opa 65 Jahre
alt, dann haben wir einen
Elternteil,
35 Jahre alt und wir haben
ein Enkelkind mit fünf Jahren.
Ihr merkt also 65, Oma oder
Opa, 35, der Sohn oder die
Tochter von Oma und Opa und
fünf Jahre das Enkelkind.
Wir haben also praktisch 30
Jahre jeweils dazwischen. Ich
glaube, das ist ein ganz
normaler, klassischer Opa. Fall,
wie wir ihn häufig sehen und
jetzt könnte man halt eben
hingehen und sagen,
wie wir die Rollen verteilen
und eine vernünftige Polistenlösung
vornehmen können. Man könnte jetzt
hier hingehen und beispielsweise
den OPA und den Enkel
gemeinsam als Versicherungsnehmer
einsetzen.
Der OPA wird ein Prozent
Versicherungsnehmer und Enkel 99 %
so das heißt die Entnahmen
sind nur immer mit Zustimmung
von beiden Versicherungsnehmern
möglich.
OPA hat ja also ein Veto
-Recht und bei totes Großelternteil
sprich OPA wahrweise Übergang auf
das andere Großelternteil kann man
ja auch noch einbauen oder es
geht über das 1 % auf den
Sohn oder Tochter von Opa,
das kann man alles
einzelfertraglich regeln. Auf alle
Fälle haben wir hier bei der
Schenkung Opa oder Oma mit 1
% noch dabei und 99 % schenken
wir an das Enkelkind.
Was aber ganz wichtig ist,
wir brauchen ja neben dem
Versicherungsnehmer noch die versicherte
Person und die versicherte Person
ist jetzt das Elthonteil des
Enkelkinds.
oder andersherum das Kind von
Oma oder Opa. Und das macht
richtig Sinn, weil wir jetzt
praktisch ja die Stundung nutzen
und dadurch, wenn das Elternteil
stirbt,
was ja wiederum 30 Jahre
älter ist als das Enkelkind.
Und eine Lebenswartung hat, die
deutlich länger ist als von
Oma oder Opa, die ja wiederum
30 Jahre älter sind als Sohn
oder Tochter.
Nutzen wir halt eben diesen
Zeiteffekt. Zeit -Effekt und später
den Steuerfreien Ertrach im
Todesfall, wenn in diesem Fall
das Elternteil stirbt. Der
Beitragssaler und die Prämien -Schenkung
macht jetzt also Opa,
das kann er alle zehn Jahre
wiederholen, würde halt hier von
diesen 50 .000 99 % verschenken und
1 % selber behalten und im
Todesfall der Versicherten.
versicherten Person ist dann das
Enkelkind bezugsberechtigt. Das ist
ganz, ganz wichtig und damit
kann man es hundertprozent
steuerfrei vererben.
Sollte es früher entnommen werden,
weil beispielsweise die Eltern auch
leben und das Kind das Geld
benötigt, die Tochter oder dann
auch älter als 62 ist,
dann kommt das Halbattrassverfahren
hier. hier zum Tragen und
damit kann man natürlich schon
einiges gestalten, weil wir können
ja davon ausgehen,
dass als erstes in diesem
Fall Oma oder Opa stirbt,
dann das Elternteil stirbt und
das Enkelkind am längsten lebt.
So ein angenommen das Elternteil,
was ich eben sagte,
die sind alle 30 Jahre
auseinander, stirbt mit 90 Jahren,
dann wäre das Enkelkind. selber
60 Jahre alt und aus dem
Portfolio,
was wir angelegt haben, was
dann 55 Jahre gelaufen ist
für das Enkelkind, wäre dann
100 Prozent der Vermögenswerte der
aufgelaufenen Gewinne,
100 Prozent steuerfrei. Es würde
keine Abgeltungssteuer anfallen und
auf der anderen Seite auch
keine Schenkungssteuer, weil ja
dann 50 .000 geschenkt worden sind
innerhalb der Freibeträge und nach
55 Jahren hätte es mal nach
einem Depot gemacht,
während 238 .639 Euro geworden,
haben wir aber nicht, wie
immer in der Claveror, wir
haben diesen Polisenmantel genommen
und dann haben wir 544 .988
Euro,
sprich mehr als das doppelte,
exakt 306 .000 Euro mehr. Das
heißt, so diese lange Haltedauer
und der zu erwartenden
Abgeltungssteuerfreiheit kann man aus
dieser Perluise halt eben mehr
als 100 Prozent erhalten und
dem Enkelkind gutestun,
als wenn ich ihm einfach, wie
es immer noch gemacht wird,
ein Depot schenke, um Prüfe,
wer sich ewig bindet, heißt
es so schön, ob sich nicht
was Besseres findet, was Besseres
findet als hier ein Depot,
weil es kommt ja exakt das
gleiche in diese Police als
im Depot. Ich nutze halt nur
diesen Polisenmantel. Ja, weitere
Fälle werde ich dann am
Freitag mal durchgehen.
Ich hoffe und wünsche dir,
dass vielleicht hier ein
interessanter Ansatz dabei war, mal
etwas anderes umzusetzen. im Wege
beispielsweise einer Schenkung oder
der eigenen Kapitalanlage.
Und ich bitte dir natürlich
auch gerne an, das mit mir
umzusetzen. Du musst jetzt nicht,
so wie ich die Tage erfahren
habe, von einem gut befreundeten
Kollegen aus dem Frankfurter
Bereich,
wo jemand meinen Padkars gehört
hatte, das alles toll fand
und sich dann auf die Suche
begeben hat nach einem Berater
in seinem Beritt, um das mit
einem anderen Berater umzusetzen,
wo er dann den Berater dann
mit auf den Weg gegeben hat.
Ich habe den Podcast von
Matthias Krabb gehört. Ich weiß
jetzt, wie es machbar wäre
und möchte das gerne umgesetzt
haben. Also da musst du nicht
vor der Haustür suchen,
sondern wir können dies so
exakt eins zu eins umsetzen
mit der persönlichen Beratung.
Heutzutage ist ja über Teams
und so weiter alles machbar
und technologisch auch
abschließbar.
Man kann sich in die Augen
schauen, man kann die Strategie
und alles gemeinsam besprechen
umsetzen. Und das habe ich
schon mit etlichen Fällen gemacht
in ganz Deutschland, in halt
eben auch mit Personen,
die im Ausland sind, da
spielt die Entfernung null Rolle
und wenn es um wirklich
größere Angelegenheit geht, sprich
im Siebenstelligen Bereich und so
weiter.
Dann... dann setzt sie mich
gerne auch mal ins Auto oder
in den Zuch oder whatever, um
das dann persönlich mit Fleisch
und Blut zu besprechen, aber
die Standardfälle kann man alle
Fragen und Antworten heutzutage ja
online alles gut lösen.
In diesem Sinne, ja, eine
schöne Woche, die ja heute am
Dienstag gerade erst anfängt. Wir
hören uns dann wie immer
wieder am Freitag der Matthias.
Weitere Episoden
vor 4 Tagen
22 Minuten
vor 1 Woche
14 Minuten
vor 1 Woche
13 Minuten
vor 2 Wochen
9 Minuten
vor 2 Wochen
Kommentare (0)