#790 - Fehler vermeiden wenn es ums Testament und Erben geht!
Vererben will gelernt sein. Jeder will oder sollte doch zumindest
sein versteuertes Geld richtig übertragen und vererben. Heute geht
es um ein paar Fehler, die immer wieder gemacht werden, aber
vermieden werden sollten bzw. können. Selbst gemacht...
18 Minuten
Beschreibung
vor 1 Monat
Vererben will gelernt sein. Jeder will oder sollte doch zumindest
sein versteuertes Geld richtig übertragen und vererben. Heute
geht es um ein paar Fehler, die immer wieder gemacht werden, aber
vermieden werden sollten bzw. können.
Selbst gemacht heißt nicht gut gemacht und kennen heißt nicht
können.
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Rechts- oder Anlageberatung***
TRANSKRIPT dieser Folge (autom. generiert):
Ja hallo, hier ist wieder der
Matthias mit einer neuen Folge
"Wissen schafft Geld" und heute
möchte ich mit dir mal ein
Thema angehen und ansprechen,
was wir beispielsweise hier bei
uns innerhalb der Finanzplanungsgespräche
auch mal mit ansprechen und
darauf hinweisen, ob es dann
gewollt wird oder nicht oder
später gewollt wird,
das überlassen wir natürlich immer
dann dem jeweiligen Interessenten
bzw. Mandanten, so wie aktuell
jemand, der ledig ist, keine
Kinder hat, die natürlich das
Testament vorrangig erst mal
weniger interessierte.
Dennoch haben wir mit Nachdruck
darauf hingewiesen, dass er sich
entsprechend Gedanken machen sollte.
Wer denn dann eventuell innerhalb
der Familie über Eltern bzw.
Geschwister, Neffen und Nichten
infrage kommen sollte und wer
nicht, damit es später auch klar
geregelt ist und dann auf der
einen Seite nicht zu streitigkeiten
oder falschen Erwartungshaltung kommt
oder wie hier ledig keine
Kinder,
trotzdem aber eine Partnerin ein
bisschen länger befreundet, damit
diese dann entsprechend auch
bedacht wird. Wenn sie nicht
im Testament steht oder in
einem Vermächtnis,
dann ist sie halt eben
komplett außen vor. Ja und so
werden doch immer wieder größere
Fehler beim Vererben getätigt und
ich habe mir gedacht, dass
ich vielleicht mal wieder,
ich glaube ich hatte hier
auch schon mal ein Thema dazu
gehabt, so ein paar klassische
Fehleransprüche, falls du dich
selber mit diesem Thema
beschäftigst, wie gesagt, wir
können innerhalb einer Finanzplanung
neben vielen anderen Feldern wie
Vollmachten,
Depots, Depots, Finanzplanung,
Lebensplanung, natürlich auch solche
Sachen immer mit angehen auf
bestehende Sachen oder Fehler
hinweisen, so wie wir in der
letzten Woche dann auch
beispielsweise einen Fall und einen
Mandanten hatten.
Wo es darum ging, dass im
Laufe der Jahre, Jahrzehnte in
der Gemeinsam -Ehe doch schon
erheblich viel Vermögen aufgebaut
wurde, dass auf Gemeinschaftskonten
sich befindet und diese durch
die sämtlichen Zuwendungen
beziehungsweise Ansparungen durch dem
Ehemann,
weil die Frau nichts hat und
auch nichts verdient, natürlich
dann auch im Wege der
Schenkung schon durchaus anrechnungsfähig
werden auf die letzten Jahre
und somit eventuell viel mehr
Erbschaftssteuer bezahlt werden
muss,
als man eigentlich gedacht hat,
da alles auf gemeinsamen Namen
und Konten steht. und somit
sagen wir die Vermögenswerte
dermaßen großfahren über diverse
Immobilien,
Depots und Konten. Das hier
natürlich dann das Finanzamt bzw.
die Erbschaftssteuerstelle vielleicht
doch mal etwas genauer hinfinden
kann. Aber ich fange mal an
und gehe mal so ein paar
Sachen an.
Ja, was könnte man denn für
Fehler machen bei der Testaments
Erstellung oder drumherum. Ein
Fehler, der immer wieder
festgestellt wird ist,
dass das Testament gar nicht
auffindbar ist, sondern dass
Menschen, weil sie halt eben
auf der einen Seite den
Ämtern nicht trauen und auf
anderen Seite, dass dann auch
nicht in die Schreibtisch -Schublade
oder in den Safe gelegt
haben,
dass so gut versteckt ist,
dass es überhaupt nicht mehr
auffindbar ist. Und so man
natürlich, wenn er sich auffindbar
ist, ist, nicht der eigene
Wille oder der Wille dann
umgesetzt werden kann,
der umgesetzt werden soll. Und
um das zu verhindern, kann
man natürlich beispielsweise auch
ein privates Testament letztendlich
beim Nachlassgericht hinterlegen
lassen.
Und das kostet so meines
Wissens in der Regel, so um
die PimalDom 75 bis 100. 100
euro und somit hat man halt
eben auch die sicherheit dass
das nachlassgericht dieses testament
dann auch öffnen wird und der
letzte will letztendlich dann auch
wirklich dann umgesetzt werden kann
ja einen weiterer fehler der
immer wieder gemacht wird das
er blasser halt eben beim
formulieren nicht so richtig wissen
was sie machen sollen und
das ganze testament Testament dann
auf ein Computer oder auf ein
Laptop tippen, den den Inhalt
dann ausdrucken und unterschreiben.
Das soll sogar bei größeren
Vermögenswerten vorkommen und das
hat natürlich dann entsprechend
Probleme,
denn einfach nur das ganze
auszudrucken, hat keinerlei rechtliche
Wirkung. Es muss entsprechend auch
halt eben die Form eingehalten
werden.
und vollständig, vollständig mit
der Hand geschrieben und
unterschrieben sein oder ansonsten
notariell beurkundet werden. Auch
das ist,
wie gesagt, immer ein Fehler,
dass man sagt, ich schreibe
das mal eben bei Drucks raus
und ich schreibe das links
weg, jetzt habe ich ein
Testament, nein, das ist ungültig.
Ja und wo man auch aufpassen
sollte,
wenn ein Testament umfangs ist,
auch das soll immer mal
wieder vorkommen, dass die
einzelnen Seiten nicht durchnummeriert
sind, also beispielsweise Seite 1
von 5,
Seite 2 von 5, Seite 3
von 5 und so weiter und
somit ist natürlich, wenn das
Testament von den falschen
Personen, sage ich mal, gefunden
wird und die mit diesem
Testament nicht einverstanden sind,
dass man dann vielleicht mal
so ein Testament fällt. oder
kürzt und aus fünf Seiten nur
noch drei überbleiben und die
entscheidenden Seiten zu den einen,
sagen wir mal, Gusto und
Frotteil desjenigen,
die das gefunden hat, umgeändert
wird und deswegen sollte man
halt eben dort halt eben das
ganze durchnummerieren, 1, 2, 5,
2, 5, 3, 5 oder 1 von
8,
2 von 8, wie auch immer,
einen Ort und Datum dabei
schreiben, am besten auch auf
jeden Fall. einzelnen Seite und
auch möglichst keine Abkürzung
verwenden,
die eventuell dazu führen könnten,
dass diese falsch gedeutet werden.
Deswegen ist halt eben ein
notarieles Testament oft sehr sehr
gut geeignet.
Ja und sicherlich und auch
wir haben immer mal wieder
den Fall, dass man privat ein
Testament Testament macht, aber in
diesem Testament beispielsweise
Unternehmer dann auch ihre
Unternehmensanteile vom Unternehmen
übertragen wollen und da muss
man natürlich auch aufpassen,
dass das ganze gesellschaftsrechtlich
entsprechend überhaupt auch machbar
ist, denn es gibt ja mal
verschiedene Nachfolgeklauseln im
gesellschaftsvertrag und der muss
natürlich dann auch wieder da
sein passen,
damit es anschließend auch
umgesetzt werden kann. Denn im
Zweifel geht wahrscheinlich dann
eher der Gesellschaftsvertrag vor
und nicht das Testament,
vor allem wenn man mit
Fremden in einer Gesellschaft tätig
ist und nur Mitgesellschafter ist.
Ja, was gibt es noch für
Fehler,
die man immer wieder. wieder
feststellt? Manche denken ja auch,
so wie viele auch, sag ich
mal, nicht mehr den Arzt
befragen, sondern selber googeln
und Dr. Google fragen.
Soll es auch immer mehr
Menschen geben, die sich halt
eben aus dem Testament oder
das Testament aus dem Internet
ziehen, dort verschiedenste Blogsätze,
sag ich mal, zusammenfügen,
was sie so im Internet
gefunden. haben, was aber in
der Gänze manchmal gar keinen
Sinn macht oder sich teilweise
vielleicht sogar widersprechen kann
und deswegen sollte man da
aufpassen.
Man weiß auch nicht, wer hat
es geschrieben, wann ist es
geschrieben worden. Ist das
rechtlich überhaupt haltbar? Dann
wirklich sich dort juristisch
vernünftig beraten lassen, weil
auch das kann sehr,
sehr viel Streit ersparen. und
halt eben dann dazu führen,
dass wirklich der eigene Wille
auch so korrekt umgesetzt und
geschrieben wird,
wie man sich das wünscht,
damit auch die, ja, die Erben
sich untereinander nichts erstreiten,
weil es dann heißt, nee, das
war sicherlich so oder so
gemeint. Das gilt zwar immer,
der Wille ist zu erforschen,
aber wenn es dann vielleicht
der Fall steht, dann kann man
lange diskutieren, wie denn der
wirklich hier. Wille dann war.
Man muss natürlich auch sich
so ein bisschen auskennen mit
verschiedenen Begriffen und
Rechtsbegriffen in einem Testament.
Ansonsten kann da auch irgendwie
mal ein kleines Chaos auftreten,
wenn das Testament dann irgendwo
mehr deutlich wird und dann
mal von Vermechnen,
das mal von Erbe gesprochen
wird. dann kann das auch halt
eben zu Differenzen oder zu
falschen Sachen führen, ob eine
Person beispielsweise nur in
einzelnen Gegenstand oder das
gesamte Vermögen inklusive alle
Verpflichtungen übertragen werden
soll.
Das ist also ganz, ganz
wichtig, wenn es darüber geht,
Verbindlichkeiten für Bankschulen,
Bestattungskosten und andere Sachen
aufzukommen. aufzukommen und deswegen
ist es halt eben ganz,
ganz wichtig, das auch richtig
zu definieren und da auch
entsprechend eine Klarheit zu
haben. Letztendlich,
wie gesagt, wenn es unklare
Formulierungen gibt, dann kann das
Ganze doch ja sehr, sehr
problematisch werden. Also wenn da
beispielsweise Sätze stehen würden.
würden, wer sich am meisten
von meinem Tod um mich
gekümmert hatte, der wird mein
Erbe, dann waren es wahrscheinlich
auch einmal alle, die sich
gekümmert haben. Also das ist
eine Sache, da kann kein
Mensch was mit anfangen,
oder ich sage jetzt mal
andersrum ein großer Teil meines
Vermögens soll der gemeinnützigen
Organisation X Y zu gut
kommen. Ja, was ist denn
jetzt ein großer Teil des
Vermögens?
Ist das alles oder ist das
80 Prozent? % oder was ist
damit gemeint und deswegen muss
man halt eben auch mal
gucken, was meint diese Person
da mit wem meint ihr und
das auch ganz konkret in
Summen oder in Prozenten
beispielsweise,
wenn es keine Summe genannt
werden soll, beziffern zum Beispiel
von dem Depot XY 80 % oder
80 .000, wenn es 100 .000 oder
der Po ist.
Ja und von daher, wie gesagt,
wenn man schon keinen Dota
nehmen möchte, aus welchen Gründen
auch immer, Mama ist es auch
nur in Anführungsstricken der Geiz,
dann sollte man wenigstens einmal
einen dritten drüber herlesen
lassen,
ob er es alles verstanden
hat, damit es richtig verstanden
wird und da kann beispielsweise
auch eine Finanzplanung schon mal
durchaus helfen und klare
Formulierungen zu entdecken.
und daraufhin zu weisen. Ja,
und natürlich ist auch ganz
ganz wichtig, von vornherein
Nachfolgeriegelung, Testament und so
weiter so aufzusetzen,
dass es von vornherein keinen
Streit gibt, damit also für
die Kinder beispielsweise, für den
Ehegarten alles eindeutig ist,
was man sich dabei gedacht
hat. hat, damit es nicht zu
Streitigkeiten kommt und das Beste
ist wahrscheinlich sowieso vorher
auch schon mal mit beispielsweise
den Kindern durchzusprechen,
wie man seinen Testament aufgesetzt
hat, warum man das so
aufgesetzt hat, damit es
anschließend, wenn man dann nicht
mehr da ist, nicht zu
Streitigkeiten und zu Würfnissen
kommt,
weil dann beispielsweise bei zwei
oder drei Kindern sich jeder
was anderes vorher hat zugeregt.
zugerechnet oder meinte dies oder
das oder jenes das könnt ihr
machen und wenn es um
verschiedene Sachen geht und die
Eltern oder der Vater oder
die Mutter sich da genau was
bei gedacht haben dann würde
ich besonders persönlich sagen dann
sprecht auch vorher mit den
Kindern darüber damit sie wissen
was auf die zukommt und
dass
das wirklich der wille ist
und dass es dann nicht zu
Streitigkeiten kommt. kommt und zu
sagen warum du oder warum du
viel das steht dir nicht zu
oder das hätte ich mir eher
zu gedacht oder ich habe doch
immer dies und das gemacht
und ich habe doch immer
gesagt dass mir das wichtig
ist das sind all so Sachen
da kann es zu sehr sehr
viel Streitigkeiten kommen und das
muss ja nicht sein um damit
letztendlich Ürtümer
und Missverständnisse von vornherein
im Sinne aller dann auch auch
zu vermeiden und gerade wenn
Unternehmen mit dem Boot sind,
halt eben ganz ganz wichtig
auch zu gucken mit verschiedensten
Konstellationen,
über Teilungsanordnung, Erbengemeinschaften,
Erbauseinandersetzung zu vermeiden oder
wenn es beim Betrieb ist,
wenn mehrere Betriebe da sind,
wenn es auch irgendwelche Marken
oder Patentrechte gibt,
hier halt eben aufzupassen damit
alles von vornherein wirklich so
geregelt ist, wie man es sich
wünscht und nicht irgendwo zu
Diskussionen oder großen Streitigkeiten
kommt und wenn es dann
beispielsweise zu Teilungsanordnungen und
so weiter kommt,
auch daran zu denken, dass
man einen vernünftigen Ausgleich
dann berücksichtigt nach Erbquoten,
das heißt, das halt auch
höher. höherwertige Gegenstände,
die man erhalten hat,
beispielsweise bei vorzeitigen
Geschenkungen. Auch solche Sachen,
alle schon berücksichtigt werden,
weil es gibt ja nicht nur
das gesetzliche Erbrecht,
es gibt ja dann auch noch
Pflichte als Ansprüche und
Zuwendungen, und Zuwendungen, die
vielleicht schon vorher geflossen
sind über den letzten zehn
Jahren. Ihr merkt schon, das
kann komplizierter werden,
als man ursprünglich denkt. und
ich weiß ja, und das ist
eines dieser Sachen, die man
immer vor sich her schiebt,
man ist ja noch so jung,
man hat ja noch so viel
Zeit, das kann ich später
noch regeln,
ja und irgendwann läuft dann
entweder diese Zeit davon oder
man fährt vom Baum oder man
wird überfahren oder man kriegt
einen Schlachenfall, whatever immer
passieren kann,
man weiß ja nicht das Leben
und ich sage immer, wie ich
das so Gott zum Lachen
erzähle. ihm deinem Plan. Von
daher, von meiner Seite nochmal,
der ja wirklich von herzgekommende
Hinweis redet nicht nur
drüber,
sondern regelt es, gerade wenn
man auch in einem Alter sich
befindet, wo aus verschiedenen
Gründen was passieren kann oder
wenn man Vermögenswerte hat,
wo man doch halt eben was
regeln muss und und nicht
aber sagt, ja komm, dann geht
es halt eben geteilt durch
zwei oder drei oder vier.
Oder was ist, wenn beispielsweise
noch Kinder da sind,
aber erstmal der überlebende
Ehegatte alles haben und wirklich
haben soll, soll er dann
wirklich danach für sich wieder
frei neu entscheiden, wer was
bekommt. Oder soll es schon
mit irgendwelchen Auflagen beispielsweise
verbunden sein,
damit der Partner vielleicht nicht
doch irgendein. irgendwo später
durch irgendwelche, vielleicht neue
Beziehungen oder was das Geld
vielleicht in irgendwelche Richtungen
schiebt oder sich beeinflussen
lässt,
was vielleicht nicht im Sinne
des verstorbenen oder der
verstorbene Personen war, die
wirklich gedacht hat, dass der
größte Teil des Vermögens dann
auch erhalten bleibt und später
dann,
wenn beispielsweise die Frau oder
der Mann nicht mehr da ist,
dann entsprechend an die Kinder
geht. Oder manchmal gibt es
dann ja auch Probleme, dass
es ein oder zwei Häuser oder
drei Häuser gibt bei zwei
Kindern oder ein zweites Haus
neben Selbstverboten,
zwei Kindern und beide Kinder
haben Augen drauf geworfen, so
was vorzuregeln und nicht einfach
überall hinzuschreiben und danach
entzweien sich dann Familien.
Da habe ich schon sehr, sehr
viel gesehen, gehört und
mitbekommen, nur aus der Situation
heraus, dass nichts geregelt war.
Wenn es geregelt ist und das
vorher schon an und durchgesprochen
war,
da kann sich jeder darauf
einstellen und vorbereiten und weiß
okay, das ist dann wirklich
der Wille meines Vaters meiner
Mutter oder meiner Eltern, weil
häufig ist es ja dann so
mit diesen Situationen,
mit dem Erbfall, fangen
Streitigkeiten an, die da ein
oder andere vielleicht nie erwartet
hätte. aber hätte Fahrradkette, wie
gesagt, mit dem Geld haben
schon viele Freundschaften aufgehört
oder auch wenn Freundschaften und
Verwandtschaften blühte Sticker als
Wasser.
Immer bis es ein Gut war,
es gibt ja dann auch Ein -
und Angeheiratete, die manchmal
vielleicht auch ein bisschen Unruhe
da stiften, weil sie menschlich
vielleicht nicht so gefestigt sind
oder aus einem anderen
Umgang.
Umfeld kommen und dann natürlich
irgendwo was für sich sehen,
was vielleicht auf Deutschland
nicht mehr zusteht, aber halt
dann vielleicht ihren Partner in
die falsche Richtung beeinflussen.
Von daher, wie gesagt, lasst
euch da beraten, ja, das ist
so schön, wurschtelte nicht alleine
in der Suppe rum, sondern
lasst da einen Aussuchstehenden
drüber hergucken,
lasst da einen Fachmann drüber
hergucken oder jemand, der da
sehr viel mit zu tun hat.
ob ihm was auffällt, ob er
Auffälligkeiten sieht und lasst es
dann zu Not vernünftig machen,
denn das ist auf alle Fälle
sehr,
sehr gut investiertes Geld und
man kann sich da auch darüber
Gedanken machen, in Verbindung
beispielsweise mit entsprechenden
Anlagelösungen, mit entsprechenden
beispielsweise Vetorechnen,
solange man auch lebt oder
halt auch mit festen Termin
zu sagen, okay, wenn der da
dient. das oder das erbt,
soll es das Geld aber
beispielsweise erst mit 25 oder
mit 60 bekommen,
weil der Mensch vielleicht, wenn
er junger ist und dann was
zustößt, noch nicht als so
reif angesehen wird. Oder man
sich sagt, in Anfangsstrichen, der
soll selber für sein Leben
verantwortlich sein und nichts
jetzt bekommen,
wo er sich das Leben nur
noch schön macht, sondern es
soll dann wirklich als später
verantwortlich sein. zusätzliche
Altersversorgung dienen und daher
beispielsweise erst mit dem 60.
Lebensjahr ausgezahlt werden.
All das kann man regeln, aber
regelt es. In diesem Sinne
wünsche ich euch allen eine
schöne Woche der Matthias.
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