Verkehrsgerichtstag: Unfallflucht soll Straftat bleiben

Verkehrsgerichtstag: Unfallflucht soll Straftat bleiben

3 Minuten

Beschreibung

vor 3 Monaten
Der Deutsche Verkehrsgerichtstag hat sich dagegen ausgesprochen,
Unfallflucht zu einer Ordnungswidrigkeit herabzustufen. Es wird
aber empfohlen, die Regeln zu vereinfachen und eine zentrale
Meldestelle einzurichten, bei der Unfallbeteiligte ihre
persönlichen Daten angeben können, um etwa bei Bagatallunfällen
nicht mehr vor Ort auf die Polizei warten zu müssen. Von Ralph
Günther.

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