3.5% Biodiversitätsförderfläche auf dem Acker - Stimmen zur neuen Verordnung (Teil 1)
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vor 5 Monaten
Eine neue Verordnung für die Landwirtschaft hat in der Schweiz
bereits für einige Kontroverse gesorgt. Ab dem nächsten Jahr
sollen Betriebe auf einem kleinen Teil ihrer Ackerfläche
Biodiversitätsförderflächen einrichten.
Die neue Verordnung sieht vor, dass ein Betrieb, der mehr als 3
ha offene Ackerfläche in der Tal- und Hügelzone bewirtschaftet,
mindestens 3.5 % der Fläche als Biodiversitätsförderflächen
ausweisen muss. Wegen dem Ukrainekrieg und der damit
einhergehenden Angst vor Versorgungsengpässen wurde die
Vernehmlassung nicht schon wie ursprünglich geplant in 2023
eingeführt, sondern gilt nun wahrscheinlich ab dem kommenden Jahr
2024.
In der aktuellen Folge hat Vanessa Gabel die
Biodiversitätsberaterin Véronique Chevillat und den Landwirt
Daniel Böhler eingeladen, um über dieses brisante Thema zu
sprechen. Sie erklären uns in dieser Folge, was die
Biodiversitätsförderfläche genau ist, was durch die neue
Verordnung auf die Landwirte zukommt und warum es auch Kritik
daran gibt.
Bei Fragen, Anregungen oder Kritik meldet euch bei uns. Schreibt
uns eine E-Mail oder schreibt uns Kommentare auf Youtube oder
Instagram Bis zum nächsten Mal, wir freuen uns auf euch, euer
FiBL-Focus-Team.
Weiterführende Informationen:www.agrinatur.ch
https://www.youtube.com/watch?v=QlfQB77yXBA
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