#014 Das neue Hinweisgeberschutzgesetz

#014 Das neue Hinweisgeberschutzgesetz

15 Minuten
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Aktuelle Fälle, Urteile und neueste Entwicklungen

Beschreibung

vor 1 Jahr

Die Altenpflegerin Barbara Heinisch hatte im Jahr 2004 ihren
Arbeitgeber wegen Missständen in der Pflege angezeigt. Daraufhin
wurde sie gekündigt. Ihre Klage dagegen war zwar erfolgreich,
gleichwohl blieb die Rechtslage für Hinweisgeber unsicher. Um das
zu ändern, hat die EU eine Richtlinie erlassen, die der deutsche
Bundestag soeben umgesetzt hat. Ich erläutere das neue
Hinweisgeberschutzgesetz – und worauf sie als Arbeitgebende und
-nehmende unbedingt achten müssen.


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Ich freue mich über Ihre Fragen und Anregungen. Sie erreichen
mich per E-Mail unter: kanzlei@ra-siefarth.de.


Link zum Buch


Mein Buch "Arbeitsrecht in der Pflege" können Sie beim
Quidditas-Verlag bestellen. Auf der Webseite gibt es auch eine
Leseprobe. Darin enthalten sind Vorwort und Inhaltsverzeichnis,
der Beginn der systematischen Einführung sowie die Erläuterungen
zum Stichwort „Zeugnis“.

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