Beschreibung

vor 10 Monaten
Die Sterbehilfe muss in Deutschland neu geregelt werden. Das hat
das Bundesverfassungsgericht entschieden und der Bundestag
beschäftigt sich schon länger mit einer Neuregelung. Denn: das
allgemeine Persönlichkeitsrecht schließe die Freiheit ein, sich das
Leben zu nehmen und hierfür Hilfe bei Dritten zu suchen, befand das
Gericht. Und dieses Recht auf selbstbestimmtes Sterben sei nicht
auf schwere oder unheilbare Krankheiten beschränkt - es bestehe "in
jeder Phase menschlicher Existenz". Da hat das Verfassungsgericht
den Abgeordneten eine schwierige Aufgabe gestellt. Mehrere Entwürfe
zu einem neuen Gesetz werden schon länger diskutiert. Bei der
Abstimmung über ein neues Sterbehilfegesetzt sind die
Fraktionszwänge aufgehoben, die Abgeordneten sollen eine
Gewissensentscheidung treffen können. Wie haben die Abgeordneten
sich entschieden, welche Folgen hat die Neuregelung und wie können
wir als Gesellschaft mit dem Anspruch auf Selbstbestimmung umgehen?
Darüber sprechen wir unter anderen mit dem Mitglied des Ethikrates
Helmut Frister, dem Arzt und Hospizberater Michael de Ridder und
dem Kulturwissenschaftler Thomas Macho.

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