Die Aufhebung der Gleichheit | Von Paul Schreyer

Die Aufhebung der Gleichheit | Von Paul Schreyer

11 Minuten

Beschreibung

vor 2 Jahren

Mit den Zugangsbeschränkungen für Nichtgeimpfte beginnt eine neue
Ära. Es ist ein Bruch mit einem ethischen Prinzip, das vor 172
Jahren erstmals in einer deutschen Verfassung normiert und
zuletzt in der Nazizeit außer Kraft gesetzt worden war – der
Gleichheit und Gleichberechtigung aller Bürger. Was folgt aus
diesem Einschnitt und was steckt hinter dem massiven Druck zum
Impfen?


Ein Standpunkt von Paul Schreyer.


„Wir verlangen persönliche Freiheit. Die Polizei höre auf, den
Bürger zu bevormunden und zu quälen. (…) Wir verlangen Gesetze,
welche freier Bürger würdig sind (…) Das frische Leben eines
Volkes bedarf freier Organe. Nicht aus der Schreibstube lassen
sich seine Kräfte regeln und bestimmen. An die Stelle der
Vielregierung der Beamten trete die Selbstregierung des Volkes.
Wir verlangen Abschaffung aller Vorrechte. Jedem sei die Achtung
freier Mitbürger einziger Vorzug und Lohn.“


So hieß es in den Offenburger Forderungen des Volkes vom 12.
September 1847 (1), einem Dokument das großen Einfluss auf die
Deutsche Revolution von 1848/49 hatte. Gefordert wurden darin
Grundrechte wie die Gewährleistung der Gleichheit aller Bürger
vor dem Gesetz, so wie es Revolutionäre in den USA und in
Frankreich bereits im 18. Jahrhundert gegen erbitterten
Widerstand erkämpft hatten.


„Die Deutschen sind vor dem Gesetze gleich“ war denn auch nach
der Revolution im Reichsgesetz betreffend die Grundrechte des
deutschen Volkes von 1848 zu lesen. Die Formulierung fand im
Folgejahr Eingang in die Paulskirchenverfassung – die von vielen
deutschen Herrschern allerdings nicht anerkannt wurde. Erst 70
Jahre später, 1919, nach der nächsten Revolution, erlangte die
entsprechende Formulierung als Teil der Weimarer Reichsverfassung
landesweite Gültigkeit:


„Alle Deutschen sind vor dem Gesetze gleich.“


In der Zeit des Faschismus wurde das Gleichheitsprinzip wieder
aufgehoben und fortan erklärt, die Menschen und Völker seien
ungleich und die Deutschen eine „Herrenrasse“ – mit den bekannten
Folgen. Nach dem Zusammenbruch des Nazireiches und dessen
Ideologie kehrten die Verfassungen in Ost und West zur Moral der
Vorkriegszeit zurück. „Alle Bürger sind vor dem Gesetz
gleichberechtigt“, erklärte Artikel 6 der Verfassung der DDR,
fast wortgleich das westdeutsche, später gesamtdeutsche
Grundgesetz in Artikel 3:


„Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. (…) Niemand darf wegen
seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner
Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner
religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder
bevorzugt werden.“


Dieses Prinzip ist auch in der Charta der Grundrechte der
Europäischen Union formuliert (2), die im Jahr 2000 verkündet und
2009 rechtsverbindlich wurde:


„Alle Personen sind vor dem Gesetz gleich. Diskriminierungen
insbesondere wegen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der
ethnischen oder sozialen Herkunft, der genetischen Merkmale, der
Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, der politischen
oder sonstigen Anschauung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen
Minderheit, des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung, des
Alters oder der sexuellen Ausrichtung sind verboten.“


Die Diskriminierung Nichtgeimpfter durch ihren weitgehenden
Ausschluss aus dem öffentlichen Leben und aus vielen Berufen
bricht nun mit dieser ethischen Norm – zum ersten Mal seit der
Nazizeit. Gleichheit soll neuerdings nicht mehr bedingungslos
gelten, sondern muss erst individuell „erworben“ werden, indem
der Bürger sich für eine medizinische Behandlung zur Verfügung
stellt.


„Unbeeinflußt durch Druck, Überredung oder Zwang“


Dieser Bruch ist in seiner Tiefe und Radikalität in der
Geschichte beispiellos. Der jetzt verworfene ethische Konsens von
Gleichheit und Selbstbestimmung gilt seit vielen Generationen.
Von Benjamin Cardozo, in den 1930er Jahren Richter am Obersten
Gerichtshof der USA, stammt der berühmte Ausspruch (3):


„Jeder Mensch, der volljährig und bei klarem Verstand ist, hat
das Recht zu bestimmen, was mit seinem eigenen Körper geschehen
soll.“


Diese Überzeugung bekräftigte nach dem staatlichen Terror des
Faschismus der Nürnberger Kodex (4), der 1947 im Rahmen des
Prozesses gegen KZ-Ärzte formuliert wurde und in dem es über
medizinische Studien heißt:


„Die freiwillige Zustimmung der Versuchsperson ist unbedingt
erforderlich. Das heißt, daß die betreffende Person (…) in der
Lage sein muß, unbeeinflußt durch Gewalt, Betrug, List, Druck,
Vortäuschung oder irgendeine andere Form der Überredung oder des
Zwanges, von ihrem Urteilsvermögen Gebrauch zu machen; (…) Die
Pflicht und Verantwortlichkeit, den Wert der Zustimmung
festzustellen, obliegt jedem, der den Versuch anordnet, leitet
oder ihn durchführt. Dies ist eine persönliche Pflicht und
Verantwortlichkeit, welche nicht straflos an andere weitergegeben
werden kann.“


In der bereits erwähnten Charta der Grundrechte der Europäischen
Union aus dem Jahr 2000 wurde dieser Aspekt besonders
hervorgehoben und unmittelbar nach der „Würde des Menschen“
(Artikel 1) und dem „Recht auf Leben“ (Artikel 2) als „Recht auf
Unversehrtheit“ (Artikel 3) festgeschrieben…weiterlesen hier:
https://apolut.net/die-aufhebung-der-gleichheit-von-paul-schreyer


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