Die Vorgeschichte des Münchener Putsches

Die Vorgeschichte des Münchener Putsches

10. Dezember 1923
12 Minuten
Podcast
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Der Podcast mit täglich einer Zeitungsnachricht aus der Welt vor hundert Jahren

Beschreibung

vor 4 Monaten
Die bekanntlich sehr milden strafrechtlichen Konsequenzen für die
Beteiligten des Hitler-Ludendorff-Putsches wurden in einem Prozess
ab dem 26. Februar 1924 festgelegt. Das juristische Vorspiel zu
diesem Prozess begann allerdings unmittelbar nach dem Putsch. Die
Staatsanwaltschaft sprach mit den Rechtsbeiständen der
Festgesetzten und bereitete den Prozess vor. Ein Ziel der
Untersuchungen war es, Licht in die Vorgeschichte des Putsches zu
bringen. Gerade die Frage, wie sehr Hitler v. Kahr und Lossow
gezwungen hatte mitzumachen, bzw. inwieweit diese im Vorfeld dem
Putsch zugestimmt hatten, stand im Vordergrund. Das Berliner
Tageblatt druckte am 10. Dezember 1923 die Ausführungen von Hitlers
Anwalt, Lorenz Roder, ab, zusammen mit den Kommentaren des
Generalstaatskommissariats. Egal was genau abgesprochen war
zwischen v. Kahr, Lossow, Ludendorff und Hitler, ganz deutlich ist,
dass alle ganz offen einen politischen Umsturz planten, lediglich
in den Mitteln und im Timing gab es zwischen ihnen Differenzen. Für
uns begibt sich Frank Riede in das juristische Klein-Klein von
Aussage gegen Aussage.

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